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Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen

Nordrhein-Westfalen 99088014134000, 99088014134000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088014134000, 99088014134000

Leistungsbezeichnung

Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Einschulung (Synonym), Beeinträchtigung (Synonym), Schulfähigkeit (Synonym), Fördermaßnahmen (Synonym), Erste Klasse (Synonym), Schuleingangsuntersuchung (Synonym), Grundschulanmeldung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Zustimmung (134)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Teaser

Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen von der Schulleitung für ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können dies bei der Grundschulanmeldung beantragen.

Volltext

In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

Sie als Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nicht entsprechen kann oder eine erhebliche gesundheitliche Belastung zu befürchten ist.

Schulpflichtige Kinder können in NRW nur für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Sie als Eltern sind anzuhören. Schulleitungen treffen die Entscheidung über eine Zurückstellung nicht nur auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens, sondern berücksichtigen auch weitere, von Ihnen beigebrachte fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen zu berücksichtigen, die erhebliche Anhaltspunkte mit einem belegten gesundheitlichen Bezug für eine Zurückstellung enthalten. Dabei können auch präventive Gesichtspunkte mit einbezogen werden.

Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet.

Erforderliche Unterlagen

  • Schulärztliches Gutachten
  • Weitere Unterlagen wie fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen, die Sie zur Unterstützung Ihres Antrages erbringen

Voraussetzungen

  • Feststellung, dass Ihr Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entspricht

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

broschüren.nrw/grundschule/home/#!/Home Informationen zur Anmeldung zur Grundschule, Ministerium für Schule und Bildung NRW https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Anmeldung/index.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Antrag der Eltern auf Zurückstellung vom Schulbesuch des Kindes
  • Einmalige Zurückstellung durch Schulleitung möglich
  • Zurückstellung nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in deren Bezirk Sie wohnen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden