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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten

Nordrhein-Westfalen 99102036011008, 99102036011008 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011008, 99102036011008

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten

Leistungsbezeichnung II

Adress- und Personendaten ändern lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

ELSTER (Synonym), Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Synonym), Lohnsteuerabzug (Synonym), Elstam (Synonym), Elektronische Lohnsteuerkarte (Synonym), ELStAM (Synonym), Meldedaten (Synonym), Einkommensteuer (Synonym), Adresskorrektur (Synonym), Adresskorrektur (Synonym), Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Synonym), Meldedaten (Synonym), Lohnsteuerabzug (Synonym), Elektronische Lohnsteuerkarte (Synonym), Elstam (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

Personendaten

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
  • Steuererklärung (1060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

Volltext

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

Hinweise

Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Änderung von Adress- und Personendaten

Ansprechpunkt

Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

Zuständige Stelle

Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

Formulare

nicht vorhanden