Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich weitere Wohnung anmelden

Nordrhein-Westfalen 99107008104001, 99107008104001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008104001, 99107008104001

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich weitere Wohnung anmelden

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich weitere Wohnung anmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

ZDF (Synonym), TV (Synonym), Medien (Synonym), GEZ (Synonym), Radio (Synonym), Rundfunkgebühren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

Verrichtungsdetail

weitere Wohnung

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Senatskanzlei Bremen

Teaser

Sie mieten oder kaufen eine Zweit- oder Nebenwohnung? Dies muss beim Beitragsservice angemeldet werden.

Volltext

Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen. Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.

Kosten

Beitrag: 18,36€
monatlich jede weitere Wohnung
Beitrag: 6,12€
monatlich ermäßigter Rundfunkbeitrag
Beitrag: 18,36€
monatlich je Wohnung

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Verfahrensablauf

Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind

Hinweise

Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.


Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich weitere Wohnung anmelden
  • 1 Beitrag je Wohnung
  • Zuständige Stelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden