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Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Nordrhein-Westfalen 99108015011000, 99108015011000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108015011000, 99108015011000

Leistungsbezeichnung

Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Leistungsbezeichnung II

Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Zufahrt (Synonym), Gehwegüberfahrten Änderung (Synonym), Änderung (Synonym), Gehwegüberfahrt (Synonym), Grundstückserschließung (Synonym), Bordsteinabsenkung (Synonym), Grundstückszufahrt (Synonym), Gehweg (Synonym), Gehwegüberfahrt (Synonym), Stellplatz Grundstück (Synonym), Bürgersteigabsenkung (Synonym), Bordstein (Synonym), Bordsteinabsenkung (Synonym), Bürgersteig (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie Ihre Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung ändern möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

Volltext

Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

Wenn Sie Änderungen an einer vorhandenen Gehwegüberfahrt vornehmen möchten, benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

circa 6 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Erfolgt die beabsichtigte Änderung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Für die Änderung einer Gehwegüberfahrt ist die Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich,
  • Wird eine Firma beauftragt, muss sie ein zugelassenes Unternehmen sein
  • Die Kosten sind selbst zu tragen
  • Die Gebühr wird von der zuständigen Stelle festgelegt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden