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Beihilfe zu den Kosten von Impfstoffen bei der Tierseuchenkasse NRW beantragen

Nordrhein-Westfalen 99110022080000, 99110022080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110022080000, 99110022080000

Leistungsbezeichnung

Beihilfe zu den Kosten von Impfstoffen bei der Tierseuchenkasse NRW beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beihilfen (Synonym), Veterinärwesen (Synonym), Tierseuchen (Synonym), Tierkrankheiten (Synonym), Tiergesundheit (Synonym), Schutzimpfung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung zur Krisenbewältigung (2060300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie Rinder, Schafe und/oder Ziegen halten und Schutzimpfungen bei Ihren Tieren vornehmen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen je nach Impfung bzw. Tierseuche eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes von der Tierseuchenkasse bekommen.

Volltext

Die Tierseuchenkasse NRW gewährt eine Beihilfe zu den Kosten von Impfstoffen für die Impfung gegen verschiedene Tierseuchenerreger.

Detaillierte Angaben für welche Tierarten, Sie aktuell welche Impfstoffkostenbeihilfe beantragen können und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, finden Sie in den Beihilferichtlinien der Tierseuchenkasse NRW.

Grundsätzlich wird die Beihilfe als Zuschuss gewährt. Darüberhinausgehende Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Beihilfe
  • Ggf. weitere Unterlagen je nach Beihilfe: Untersuchungsbefunde, Bericht des Hoftierarztes, Verpflichtungserklärung

Voraussetzungen

Als Halter der Tiere müssen Sie

  • mit Ihrer Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW registriert sein,
  • bei Ihrer jährlichen Tierzahlmeldung an die Tierseuchenkasse NRW die korrekte Anzahl der Tiere angegeben haben,
  • die Beiträge zur Tierseuchenkasse NRW pünktlich bezahlt haben,
  • dem Beihilfeantrag innerhalb von 12 Monaten gestellt haben.
  • alle tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten haben.

Die Maßnahmen müssen von Ihrem Hoftierarzt ordnungsgemäß durchgeführt worden und dokumentiert sein.

Hinweis: Informationen zu Leistungen der Tierseuchenkasse NRW und die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung finden Sie auf der Website der Tierseuchenkasse NRW.

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/index.htm

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie sind als Tierhalter bei der Tierseuchenkasse NRW registriert.
  • Sie müssen den Antrag auf Beihilfe online stellen.
  • Für den Zugang ins Onlineportal der Tierseuchenkasse NRW verwenden Sie bitte Ihre TSK-Nummer und Ihr Kennwort, die auf Ihrem jährlichen Beitragsbescheid zu finden sind.
  • Nach Anmeldung im Onlineportal klicken Sie auf den Menüpunkt Beihilfen & Leistungen. Dann werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.
  • Nach Eingabe aller relevanten Daten senden Sie den Antrag online an die Tierseuchenkasse NRW.
  • Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von der Tierseuchenkasse NRW einen Leistungsbescheid über die Gewährung der Beihilfe, sowie die entsprechende Auszahlung der Beihilfesumme auf das von Ihnen angegebene Konto.
  • Sollte es zu Rückfragen durch die Tierseuchenkasse NRW kommen, wird sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Frage, ob der Tierhalter die tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten hat.

Frist

Beihilfeanträge müssen der Tierseuchenkasse NRW innerhalb von 12 Monaten nach erbrachter Leistung vorliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Die Beihilfen werden beschränkt auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen.
  • Eine Beihilfe ist ausgeschlossen für Unternehmen, die einer Rückforderungsanforderung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
  • Eine Beihilfe ist ausgeschlossen in Fällen, in denen die Tierseuche vom Tierhalter absichtlich oder fahrlässig verursacht wurde und/oder tierseuchenrechtliche Vorschriften nicht eingehalten wurden.
  • Eine Beihilfe ist ausgeschlossen für Tiere, die sich zum Zeitpunkt der Maßnahme nicht in NRW befunden haben.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Beihilfeleistung der Tierseuchenkasse NRW zu den Kosten von Impfstoffen
  • entsprechend der Vorgaben der Beihilferichtlinien
  • Beihilfevoraussetzung:
    Melde- und Beitragspflichten gegenüber der Tierseuchenkasse werden fristgerecht erfüllt, Maßnahmen wurden von einem Tierarzt durchgeführt und bestätigt, alle tierseuchenrechtlichen Vorgaben werden eingehalten
  • Antragsstellung: Den Zugang zum Onlineportal finden Sie unter https://nw.agrodata.de/login
  • Zuständig: Tierseuchenkasse NRW, Münster

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- Tierseuchenkasse -
Nevinghoff 40
48147 Münster

Formulare

nicht vorhanden