Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes gegen das Blauzungenvirus Typ 3 für Schafe beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 7 des Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AG TierGesG TierNebG NRW)
- Beihilferichtlinien der Tierseuchenkasse NRW
- § 2 a der Verordnung zur Durchführung von Regelungen auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung
- § 7 des Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AG TierGesG TierNebG NRW)
- Beihilferichtlinien der Tierseuchenkasse NRW
- § 2 a der Verordnung zur Durchführung von Regelungen auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung
Wenn Sie Schafe halten und Ihre Schafe von Ihrem Hoftierarzt gegen das Blauzungenvirus Typ 3 (BTV3) geimpft wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffs von der Tierseuchenkasse NRW bekommen.
Wenn Sie Schafe halten und Ihre Schafe von Ihrem Hoftierarzt gegen das Blauzungenvirus Typ 3 (BTV3) geimpft wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffs von der Tierseuchenkasse NRW bekommen.
Die Tierseuchenkasse NRW gewährt eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes für die Impfung gegen BTV3 bei Schafen.
Sie können die Beihilfe für alle geimpften Schafe unabhängig von der Nutzungsart in Anspruch nehmen. Auf Antrag erhalten Sie ein Zuschuss zu den Kosten des Impfstoffes. Die Höhe des Zuschusses können Sie der jeweils gültigen Beihilferichtlinien der Tierseuchenkasse NRW entnehmen.
Darüberhinausgehende Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen.
Die Tierseuchenkasse NRW gewährt eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes für die Impfung gegen BTV3 bei Schafen.
Sie können die Beihilfe für alle geimpften Schafe unabhängig von der Nutzungsart in Anspruch nehmen. Auf Antrag erhalten Sie ein Zuschuss zu den Kosten des Impfstoffes. Die Höhe des Zuschusses können Sie der jeweils gültigen Beihilferichtlinien der Tierseuchenkasse NRW entnehmen.
Darüberhinausgehende Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen.
- Antrag auf Beihilfe (online)
- Dokumentation der Impfungen in der HIT-Datenbank (Tierarzt). Dies prüft die Tierseuchenkasse NRW direkt in der Datenbank, es ist kein schriftlicher Nachweis erforderlich.
- Antrag auf Beihilfe (online)
- Dokumentation der Impfungen in der HIT-Datenbank (Tierarzt). Dies prüft die Tierseuchenkasse NRW direkt in der Datenbank, es ist kein schriftlicher Nachweis erforderlich.
- Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse NRW haben Sie nur, wenn Sie Ihre Schafe der Tierseuchenkasse NRW ordnungsgemäß gemeldet und die Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben.
- Wenn Sie Schafe halten, müssen Sie der Tierseuchenkasse NRW jährlich die maximale Anzahl der Tiere, die in diesem Jahr gehalten werden sollen, bis zum 31.01.des jeweiligen Jahres melden.
- Halten Sie mehr als 100 Schafe, müssen Sie im Falle einer Tierbestandserhöhung um mehr als 10 % eine zusätzliche Meldung bei der Tierseuchenkasse NRW abgeben.
- Bevor Sie den Antrag auf Beihilfe bei der Tierseuchenkasse NRW stellen, müssen Sie die Tierarztrechnung über die für die BTV3Impfung angefallenen Kosten vollständig bezahlt haben.
- Ihr Hoftierarzt muss die Durchführung der BTV3Impfungen in der HIT-Datenbank dokumentiert haben.
Hinweis: Informationen zu Leistungen der Tierseuchenkasse NRW und die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung finden Sie auf der Website der Tierseuchenkasse NRW.
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/index.htm
- Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse NRW haben Sie nur, wenn Sie Ihre Schafe der Tierseuchenkasse NRW ordnungsgemäß gemeldet und die Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben.
- Wenn Sie Schafe halten, müssen Sie der Tierseuchenkasse NRW jährlich die maximale Anzahl der Tiere, die in diesem Jahr gehalten werden sollen, bis zum 31.01.des jeweiligen Jahres melden.
- Halten Sie mehr als 100 Schafe, müssen Sie im Falle einer Tierbestandserhöhung um mehr als 10 % eine zusätzliche Meldung bei der Tierseuchenkasse NRW abgeben.
- Bevor Sie den Antrag auf Beihilfe bei der Tierseuchenkasse NRW stellen, müssen Sie die Tierarztrechnung über die für die BTV3Impfung angefallenen Kosten vollständig bezahlt haben.
- Ihr Hoftierarzt muss die Durchführung der BTV3Impfungen in der HIT-Datenbank dokumentiert haben.
Hinweis: Informationen zu Leistungen der Tierseuchenkasse NRW und die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung finden Sie auf der Website der Tierseuchenkasse NRW.
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/index.htm
Nachdem Ihr Hoftierarzt Ihre Schafe gegen BTV3 geimpft hat, können Sie online einen Antrag auf Beihilfe zu den Impfstoffkosten bei der Tierseuchenkasse NRW stellen.
Den Zugang zum Onlineportal finden Sie unter:
Für Ihre Anmeldung im Onlineportal benötigen Sie Ihre Tierseuchenkassennummer, sowie Ihr persönliches Kennwort. Beides finden Sie auf Ihrem aktuellen Meldebogen, den Sie am Anfang eines jeden Jahres von der Tierseuchenkasse zugesandt bekommen.
Im Menüpunkt „Beihilfen & Leistungen“ können Sie einen neuen Beihilfeantrag erstellen und werden Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.
Dabei müssen Sie das Leistungsjahr, die Tierart Schafe, die Art der Beihilfe „Impfstoff, BTV 3 Schafe“ und Ihren Betriebsstandort auswählen. Danach machen Sie die Angaben, an welchem Datum die Impfungen durchgeführt wurden und wie viele Schafe geimpft wurden.
Damit Ihnen die Beihilfe ausgezahlt werden kann, müssen Sie zusätzlich Ihre Bankverbindung angeben und die angezeigten Beihilfevoraussetzungen und Datenschutzerklärung bestätigen.
Am Ende der Eingabe erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihres Beihilfeantrags angezeigt, die Sie bitte nochmal überprüfen. Danach senden Sie den Antrag über den Button „Absenden“ an die Tierseuchenkasse NRW.
Ihr Antrag und die Dokumentation der Impfungen in der HIT-Datenbank werden von der Tierseuchenkasse NRW überprüft.
Wenn alle Beihilfevoraussetzungen vorliegen, erhalten Sie einen Leistungsbescheid zugesandt und den bewilligten Beihilfebetrag auf Ihr Konto überwiesen.
Wenn Rückfragen zu Ihrem Antrag bestehen, wird die Tierseuchenkasse mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Nachdem Ihr Hoftierarzt Ihre Schafe gegen BTV3 geimpft hat, können Sie online einen Antrag auf Beihilfe zu den Impfstoffkosten bei der Tierseuchenkasse NRW stellen.
Den Zugang zum Onlineportal finden Sie unter:
Für Ihre Anmeldung im Onlineportal benötigen Sie Ihre Tierseuchenkassennummer, sowie Ihr persönliches Kennwort. Beides finden Sie auf Ihrem aktuellen Meldebogen, den Sie am Anfang eines jeden Jahres von der Tierseuchenkasse zugesandt bekommen.
Im Menüpunkt „Beihilfen & Leistungen“ können Sie einen neuen Beihilfeantrag erstellen und werden Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.
Dabei müssen Sie das Leistungsjahr, die Tierart Schafe, die Art der Beihilfe „Impfstoff, BTV 3 Schafe“ und Ihren Betriebsstandort auswählen. Danach machen Sie die Angaben, an welchem Datum die Impfungen durchgeführt wurden und wie viele Schafe geimpft wurden.
Damit Ihnen die Beihilfe ausgezahlt werden kann, müssen Sie zusätzlich Ihre Bankverbindung angeben und die angezeigten Beihilfevoraussetzungen und Datenschutzerklärung bestätigen.
Am Ende der Eingabe erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihres Beihilfeantrags angezeigt, die Sie bitte nochmal überprüfen. Danach senden Sie den Antrag über den Button „Absenden“ an die Tierseuchenkasse NRW.
Ihr Antrag und die Dokumentation der Impfungen in der HIT-Datenbank werden von der Tierseuchenkasse NRW überprüft.
Wenn alle Beihilfevoraussetzungen vorliegen, erhalten Sie einen Leistungsbescheid zugesandt und den bewilligten Beihilfebetrag auf Ihr Konto überwiesen.
Wenn Rückfragen zu Ihrem Antrag bestehen, wird die Tierseuchenkasse mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Frage, ob die Tierhalterin oder der Tierhalter die tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten hat.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Frage, ob die Tierhalterin oder der Tierhalter die tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten hat.
Beihilfeanträge müssen der Tierseuchenkasse NRW innerhalb von 12 Monaten nach erbrachter Leistung vorliegen.
Beihilfeanträge müssen der Tierseuchenkasse NRW innerhalb von 12 Monaten nach erbrachter Leistung vorliegen.
- Die Beihilfen werden beschränkt auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen.
- Eine Beihilfe ist ausgeschlossen für Unternehmen, die einer Rückforderungsanforderung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
- Eine Beihilfe ist ausgeschlossen in Fällen, in denen die Tierseuche vom Tierhalter absichtlich oder fahrlässig verursacht wurde und/oder tierseuchenrechtliche Vorschriften nicht eingehalten wurden.
- Eine Beihilfe ist ausgeschlossen für Tiere, die sich zum Zeitpunkt der Maßnahme nicht in NRW befunden haben.
- Die Beihilfen werden beschränkt auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen.
- Eine Beihilfe ist ausgeschlossen für Unternehmen, die einer Rückforderungsanforderung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
- Eine Beihilfe ist ausgeschlossen in Fällen, in denen die Tierseuche vom Tierhalter absichtlich oder fahrlässig verursacht wurde und/oder tierseuchenrechtliche Vorschriften nicht eingehalten wurden.
- Eine Beihilfe ist ausgeschlossen für Tiere, die sich zum Zeitpunkt der Maßnahme nicht in NRW befunden haben.
- Beihilfeleistung der Tierseuchenkasse NRW zu den Kosten des BTV3-Impfstoffes für die Impfung von Schafen.
- Der Hoftierarzt führt die Impfungen im Auftrag des Tierhalters durch und dokumentiert sie in der HIT-Datenbank.
- Der Tierhalter erhält die Rechnung des Tierarztes und muss diese begleichen.
- Anschließend kann ein Antrag auf Beihilfezahlung zu den Impfstoffkosten bei der Tierseuchenkasse NRW gestellt werden.
- Der Antrag ist online zu stellen.
- Zuständig: Tierseuchenkasse NRW, Münster
- Beihilfeleistung der Tierseuchenkasse NRW zu den Kosten des BTV3-Impfstoffes für die Impfung von Schafen.
- Der Hoftierarzt führt die Impfungen im Auftrag des Tierhalters durch und dokumentiert sie in der HIT-Datenbank.
- Der Tierhalter erhält die Rechnung des Tierarztes und muss diese begleichen.
- Anschließend kann ein Antrag auf Beihilfezahlung zu den Impfstoffkosten bei der Tierseuchenkasse NRW gestellt werden.
- Der Antrag ist online zu stellen.
- Zuständig: Tierseuchenkasse NRW, Münster