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Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes gegen das Blauzungenvirus Typ 3 für Schafe beantragen

Nordrhein-Westfalen 99110022080002, 99110022080002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110022080002, 99110022080002

Leistungsbezeichnung

Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes gegen das Blauzungenvirus Typ 3 für Schafe beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

Verrichtungsdetail

für Schafe

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung zur Krisenbewältigung (2060300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie Schafe halten und Ihre Schafe von Ihrem Hoftierarzt gegen das Blauzungenvirus Typ 3 (BTV3) geimpft wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffs von der Tierseuchenkasse NRW bekommen.

Wenn Sie Schafe halten und Ihre Schafe von Ihrem Hoftierarzt gegen das Blauzungenvirus Typ 3 (BTV3) geimpft wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffs von der Tierseuchenkasse NRW bekommen.

Volltext

Die Tierseuchenkasse NRW gewährt eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes für die Impfung gegen BTV3 bei Schafen.

Sie können die Beihilfe für alle geimpften Schafe unabhängig von der Nutzungsart in Anspruch nehmen. Auf Antrag erhalten Sie ein Zuschuss zu den Kosten des Impfstoffes. Die Höhe des Zuschusses können Sie der jeweils gültigen Beihilferichtlinien der Tierseuchenkasse NRW entnehmen.

Darüberhinausgehende Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen.

Die Tierseuchenkasse NRW gewährt eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes für die Impfung gegen BTV3 bei Schafen.

Sie können die Beihilfe für alle geimpften Schafe unabhängig von der Nutzungsart in Anspruch nehmen. Auf Antrag erhalten Sie ein Zuschuss zu den Kosten des Impfstoffes. Die Höhe des Zuschusses können Sie der jeweils gültigen Beihilferichtlinien der Tierseuchenkasse NRW entnehmen.

Darüberhinausgehende Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Beihilfe (online)
  • Dokumentation der Impfungen in der HIT-Datenbank (Tierarzt). Dies prüft die Tierseuchenkasse NRW direkt in der Datenbank, es ist kein schriftlicher Nachweis erforderlich.
  • Antrag auf Beihilfe (online)
  • Dokumentation der Impfungen in der HIT-Datenbank (Tierarzt). Dies prüft die Tierseuchenkasse NRW direkt in der Datenbank, es ist kein schriftlicher Nachweis erforderlich.

Voraussetzungen

  • Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse NRW haben Sie nur, wenn Sie Ihre Schafe der Tierseuchenkasse NRW ordnungsgemäß gemeldet und die Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben.
  • Wenn Sie Schafe halten, müssen Sie der Tierseuchenkasse NRW jährlich die maximale Anzahl der Tiere, die in diesem Jahr gehalten werden sollen, bis zum 31.01.des jeweiligen Jahres melden.
  • Halten Sie mehr als 100 Schafe, müssen Sie im Falle einer Tierbestandserhöhung um mehr als 10 % eine zusätzliche Meldung bei der Tierseuchenkasse NRW abgeben.
  • Bevor Sie den Antrag auf Beihilfe bei der Tierseuchenkasse NRW stellen, müssen Sie die Tierarztrechnung über die für die BTV3Impfung angefallenen Kosten vollständig bezahlt haben.
  • Ihr Hoftierarzt muss die Durchführung der BTV3Impfungen in der HIT-Datenbank dokumentiert haben.

Hinweis: Informationen zu Leistungen der Tierseuchenkasse NRW und die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung finden Sie auf der Website der Tierseuchenkasse NRW.

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/index.htm

  • Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse NRW haben Sie nur, wenn Sie Ihre Schafe der Tierseuchenkasse NRW ordnungsgemäß gemeldet und die Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben.
  • Wenn Sie Schafe halten, müssen Sie der Tierseuchenkasse NRW jährlich die maximale Anzahl der Tiere, die in diesem Jahr gehalten werden sollen, bis zum 31.01.des jeweiligen Jahres melden.
  • Halten Sie mehr als 100 Schafe, müssen Sie im Falle einer Tierbestandserhöhung um mehr als 10 % eine zusätzliche Meldung bei der Tierseuchenkasse NRW abgeben.
  • Bevor Sie den Antrag auf Beihilfe bei der Tierseuchenkasse NRW stellen, müssen Sie die Tierarztrechnung über die für die BTV3Impfung angefallenen Kosten vollständig bezahlt haben.
  • Ihr Hoftierarzt muss die Durchführung der BTV3Impfungen in der HIT-Datenbank dokumentiert haben.

Hinweis: Informationen zu Leistungen der Tierseuchenkasse NRW und die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung finden Sie auf der Website der Tierseuchenkasse NRW.

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/index.htm

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Nachdem Ihr Hoftierarzt Ihre Schafe gegen BTV3 geimpft hat, können Sie online einen Antrag auf Beihilfe zu den Impfstoffkosten bei der Tierseuchenkasse NRW stellen.

Den Zugang zum Onlineportal finden Sie unter:

https://nw.agrodata.de/login

Für Ihre Anmeldung im Onlineportal benötigen Sie Ihre Tierseuchenkassennummer, sowie Ihr persönliches Kennwort. Beides finden Sie auf Ihrem aktuellen Meldebogen, den Sie am Anfang eines jeden Jahres von der Tierseuchenkasse zugesandt bekommen.

Im Menüpunkt „Beihilfen & Leistungen“ können Sie einen neuen Beihilfeantrag erstellen und werden Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.

Dabei müssen Sie das Leistungsjahr, die Tierart Schafe, die Art der Beihilfe „Impfstoff, BTV 3 Schafe“ und Ihren Betriebsstandort auswählen. Danach machen Sie die Angaben, an welchem Datum die Impfungen durchgeführt wurden und wie viele Schafe geimpft wurden.

Damit Ihnen die Beihilfe ausgezahlt werden kann, müssen Sie zusätzlich Ihre Bankverbindung angeben und die angezeigten Beihilfevoraussetzungen und Datenschutzerklärung bestätigen.

Am Ende der Eingabe erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihres Beihilfeantrags angezeigt, die Sie bitte nochmal überprüfen. Danach senden Sie den Antrag über den Button „Absenden“ an die Tierseuchenkasse NRW.

Ihr Antrag und die Dokumentation der Impfungen in der HIT-Datenbank werden von der Tierseuchenkasse NRW überprüft.

Wenn alle Beihilfevoraussetzungen vorliegen, erhalten Sie einen Leistungsbescheid zugesandt und den bewilligten Beihilfebetrag auf Ihr Konto überwiesen.

Wenn Rückfragen zu Ihrem Antrag bestehen, wird die Tierseuchenkasse mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Nachdem Ihr Hoftierarzt Ihre Schafe gegen BTV3 geimpft hat, können Sie online einen Antrag auf Beihilfe zu den Impfstoffkosten bei der Tierseuchenkasse NRW stellen.

Den Zugang zum Onlineportal finden Sie unter:

https://nw.agrodata.de/login

Für Ihre Anmeldung im Onlineportal benötigen Sie Ihre Tierseuchenkassennummer, sowie Ihr persönliches Kennwort. Beides finden Sie auf Ihrem aktuellen Meldebogen, den Sie am Anfang eines jeden Jahres von der Tierseuchenkasse zugesandt bekommen.

Im Menüpunkt „Beihilfen & Leistungen“ können Sie einen neuen Beihilfeantrag erstellen und werden Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.

Dabei müssen Sie das Leistungsjahr, die Tierart Schafe, die Art der Beihilfe „Impfstoff, BTV 3 Schafe“ und Ihren Betriebsstandort auswählen. Danach machen Sie die Angaben, an welchem Datum die Impfungen durchgeführt wurden und wie viele Schafe geimpft wurden.

Damit Ihnen die Beihilfe ausgezahlt werden kann, müssen Sie zusätzlich Ihre Bankverbindung angeben und die angezeigten Beihilfevoraussetzungen und Datenschutzerklärung bestätigen.

Am Ende der Eingabe erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihres Beihilfeantrags angezeigt, die Sie bitte nochmal überprüfen. Danach senden Sie den Antrag über den Button „Absenden“ an die Tierseuchenkasse NRW.

Ihr Antrag und die Dokumentation der Impfungen in der HIT-Datenbank werden von der Tierseuchenkasse NRW überprüft.

Wenn alle Beihilfevoraussetzungen vorliegen, erhalten Sie einen Leistungsbescheid zugesandt und den bewilligten Beihilfebetrag auf Ihr Konto überwiesen.

Wenn Rückfragen zu Ihrem Antrag bestehen, wird die Tierseuchenkasse mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Frage, ob die Tierhalterin oder der Tierhalter die tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten hat.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Frage, ob die Tierhalterin oder der Tierhalter die tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten hat.

Frist

Beihilfeanträge müssen der Tierseuchenkasse NRW innerhalb von 12 Monaten nach erbrachter Leistung vorliegen.

Beihilfeanträge müssen der Tierseuchenkasse NRW innerhalb von 12 Monaten nach erbrachter Leistung vorliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Die Beihilfen werden beschränkt auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen.
  • Eine Beihilfe ist ausgeschlossen für Unternehmen, die einer Rückforderungsanforderung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
  • Eine Beihilfe ist ausgeschlossen in Fällen, in denen die Tierseuche vom Tierhalter absichtlich oder fahrlässig verursacht wurde und/oder tierseuchenrechtliche Vorschriften nicht eingehalten wurden.
  • Eine Beihilfe ist ausgeschlossen für Tiere, die sich zum Zeitpunkt der Maßnahme nicht in NRW befunden haben.
  • Die Beihilfen werden beschränkt auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen.
  • Eine Beihilfe ist ausgeschlossen für Unternehmen, die einer Rückforderungsanforderung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
  • Eine Beihilfe ist ausgeschlossen in Fällen, in denen die Tierseuche vom Tierhalter absichtlich oder fahrlässig verursacht wurde und/oder tierseuchenrechtliche Vorschriften nicht eingehalten wurden.
  • Eine Beihilfe ist ausgeschlossen für Tiere, die sich zum Zeitpunkt der Maßnahme nicht in NRW befunden haben.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Beihilfeleistung der Tierseuchenkasse NRW zu den Kosten des BTV3-Impfstoffes für die Impfung von Schafen.
  • Der Hoftierarzt führt die Impfungen im Auftrag des Tierhalters durch und dokumentiert sie in der HIT-Datenbank.
  • Der Tierhalter erhält die Rechnung des Tierarztes und muss diese begleichen.
  • Anschließend kann ein Antrag auf Beihilfezahlung zu den Impfstoffkosten bei der Tierseuchenkasse NRW gestellt werden.
  • Der Antrag ist online zu stellen.
  • Zuständig: Tierseuchenkasse NRW, Münster
  • Beihilfeleistung der Tierseuchenkasse NRW zu den Kosten des BTV3-Impfstoffes für die Impfung von Schafen.
  • Der Hoftierarzt führt die Impfungen im Auftrag des Tierhalters durch und dokumentiert sie in der HIT-Datenbank.
  • Der Tierhalter erhält die Rechnung des Tierarztes und muss diese begleichen.
  • Anschließend kann ein Antrag auf Beihilfezahlung zu den Impfstoffkosten bei der Tierseuchenkasse NRW gestellt werden.
  • Der Antrag ist online zu stellen.
  • Zuständig: Tierseuchenkasse NRW, Münster

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden