Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte gemäß Viehverkehrsverordnung beantragen
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Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Die zuständigen Behörden haben gemäß Artikel 93 der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) u. A. folgende Unternehmen zu registrieren: Transportunternehmer, die gehaltene Huftiere zwischen Mitgliedsstaaten transportieren (Artikel 87); Unternehmer, die unabhängig von einem Betrieb Auftriebe durchführen (Artikel 90); Betriebe, die einer Zulassung bedürfen nach Artikel 94 der Verordnung (EU) 2016/429 oder einer Registrierung / Zulassung nach Artikel 3 oder Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2035. Die Erhebung Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten, deren Speicherung in der HI-Tier-Datenbank und die sonstige Datenverarbeitung dieser Daten ist erforderlich, um diese europarechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.