Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Wohnsitz Änderung

Nordrhein-Westfalen 99115005011000, 99115005011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005011000, 99115005011000

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz Änderung

Leistungsbezeichnung II

Hauptwohnung ändern lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wohnort (Synonym), Wechsel Hauptwohnung (Synonym), Wohnung (Synonym), Hauptwohnung (Synonym), Statuswechsel (Synonym), Ummeldung (Synonym), Änderung Hauptwohnung (Synonym), Status (Synonym), Nebenwohnungen (Synonym), Änderung (Synonym), Nebenwohnung (Synonym), KFZ Ummeldung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.

Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

Erforderliche Unterlagen

Die folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
    • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben mehrere Wohnungen und
  • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

  • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
  • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
  • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Hauptwohnung Änderung
  • mehrere Wohnungen; von diesen ändert sich die Hauptwohnung
  • unter Hauptwohnung versteht man die vorwiegend benutzte Wohnung
  • die vorwiegende Nutzung ergibt sich in erster Linie aus den tatsächlichen Aufenthaltszeiten
  • in Zweifelsfällen ist der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen entscheidend
  • unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung im Inland
  • Änderung der Hauptwohnung ist innerhalb von 2 Wochen mitzuteilen
  • zuständig: Meldebehörde der neuen Hauptwohnung

Ansprechpunkt

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal