Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Wohnsitz Änderung Statuswechsel

Nordrhein-Westfalen 99115005011002, 99115005011002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005011002, 99115005011002

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz Änderung Statuswechsel

Leistungsbezeichnung II

Änderung der Hauptwohnung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Hauptwohnung (Synonym), Wohnsitzabmeldung (Synonym), Nebenwohnung (Synonym), Wohnung (Synonym), Wohnsitz (Synonym), Hauptwohnsitz (Synonym), Ummeldebescheinigung (Synonym), Ummeldung (Synonym), Meldewesen (Synonym), Wohnsitz ummelden (Synonym), Wohnsitzanmeldung (Synonym), Statuswechsel (Synonym), Umzug (Synonym), Nebenwohnsitz (Synonym), Wohnsitzummeldung (Synonym), ummelden (Synonym), Status (Synonym), Wohnsitzwechsel (Synonym), Wohnsitz anmelden (Synonym), Wohnort (Synonym), Anmeldung in einer anderen Gemeinde (Synonym), Einwohnerwesen (Synonym), Meldeschein (Synonym), Anmeldung (Synonym), Anmeldebescheinigung (Synonym), Ummeldebestätigung (Synonym), Anmeldebestätigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

Statuswechsel

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.

Volltext

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (beispielsweise wird die Hauptwohnung jetzt als Nebenwohnung oder die Nebenwohnung jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

Hauptwohnung ist:

  • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

Erforderliche Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben)

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
  • Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

  • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
  • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
  • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Bearbeitungsdauer

keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

Frist

Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wohnung Änderung Statuswechsel
  • Änderung des Status der Wohnung
  • jede Änderung der Hauptwohnung (zum Beispiel: wird die bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung oder die bisherige Hauptwohnung jetzt als Nebenwohnung genutzt) ist der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen
  • die Änderung der Hauptwohnung muss der zuständigen Behörde innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt werden
  • zuständig: Meldebehörde für die neue Hauptwohnung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung

Formulare

nicht vorhanden