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Wahlhelfer Anmeldung

Nordrhein-Westfalen 99128008104000, 99128008104000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128008104000, 99128008104000

Leistungsbezeichnung

Wahlhelfer Anmeldung

Leistungsbezeichnung II

Als Wahlhelfer freiwillig melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kommunalwahl (Synonym), Europawahl (Synonym), Beisitzerin (Synonym), melden (Synonym), Wahlvorstand (Synonym), Bundestagswahl (Synonym), Wählerin (Synonym), Wahlhelferin (Synonym), Kommunalwahl (Synonym), Wahlhelfer (Synonym), Wahl (Synonym), Wahlhelfer (Synonym), Landtagswahl (Synonym), Wähler (Synonym), Wählerin (Synonym), Beisitzer (Synonym), Anmeldung (Synonym), Wähler (Synonym), Wahl (Synonym), Beisitzer (Synonym), Europawahl (Synonym), Beisitzerin (Synonym), Wahlhelferin (Synonym), Landtagswahl (Synonym), Anmelden (Synonym), Wahlvorstand (Synonym), Bundestagswahl (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.

Volltext

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Sie sind selbst wahlberechtigt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie melden sich beim Wahlamt an.
  • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

Weiterführende Informationen

Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wahlhelfer Anmeldung
  • Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden am Wahltag bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt
  • Tätigkeit ist ein Ehrenamt
  • Pflichten: unparteiische Ausübung, Verschwiegenheit
  • Verhüllung des Gesichts während der Tätigkeit verboten
  • für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”) gezahlt
  • freiwillige Anmeldung beim Wahlamt möglich
  • zuständig: Wahlamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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