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Kreistagswahl

Nordrhein-Westfalen 99128015000000, 99128015000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128015000000, 99128015000000

Leistungsbezeichnung

Kreistagswahl

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Parlament (Synonym), Kreistag (Synonym), Wahlen (Synonym), Landrat (Synonym), Kreisvorstand (Synonym), Abgeordnete (Synonym), Kommunalwahl (Synonym), Bürgerschaft (Synonym), Kommunalwahl (Synonym), Kreisvorstand (Synonym), Kreistag (Synonym), Mandat (Synonym), Parlament (Synonym), Mandat (Synonym), Bürgerschaft (Synonym), Wahlen (Synonym), Wahlperiode (Synonym), Rat des Kreises (Synonym), Abgeordnete (Synonym), Rat des Kreises (Synonym), Landrat (Synonym), Kommunalparlament (Synonym), Wahlperiode (Synonym), Kommunalparlament (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

SDG Informationsbereiche

  • Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.03.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie erfahren Näheres zur Wahl des Kreistages.

Volltext

Die Wahlperiode für den Kreistag beträgt 5 Jahre. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben. Für die Stimmabgabe ist es erforderlich, dass Sie im entsprechenden Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen. Wahltag ist ein Sonntag.

Erforderliche Unterlagen

ggf. Identitätsnachweis

Voraussetzungen

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

  • am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie können an der Kreistagswahl entweder durch Briefwahl oder Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Kreistagswahl
  • Wahlperiode beträgt 5 Jahre
  • wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft
  • Mindestalter für Wahlberechtigung: 16 Jahre
  • Mindestalter für Wählbarkeit: 18 Jahre
  • Wahltag ist ein Sonntag

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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