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Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

Nordrhein-Westfalen 99128015037002, 99128015037002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128015037002, 99128015037002

Leistungsbezeichnung

Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

Leistungsbezeichnung II

Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Kommunalparlament (Synonym), Kreisvorstand (Synonym), Wahlen (Synonym), Wahlen (Synonym), Kreistagswahl (Synonym), Kreistag (Synonym), Wahlkandidat (Synonym), Abgeordnete (Synonym), Wahlperiode (Synonym), Parlament (Synonym), Wahlbewerberin (Synonym), Mandat (Synonym), Kreistag (Synonym), Kreistagskandidaten (Synonym), Kommunalwahl (Synonym), Bürgerschaft (Synonym), Wählbarkeit (Synonym), Kommunalwahl (Synonym), Bewerber (Synonym), Landrat (Synonym), Rat des Kreises (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

Verrichtungsdetail

der Wählbarkeit

SDG Informationsbereiche

  • Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.03.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie erfahren Näheres, unter welchen Voraussetzungen Sie selbst für den Kreistag wählbar sind.

Volltext

Sie sind als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in dem Kreis ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben.

Nicht wählbar sind Sie, wenn Sie am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

Wenn Sie wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden, verlieren Sie für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

Darüber hinaus sind bestimmte Tätigkeiten oder Funktionen, die Sie gegebenenfalls als Beamter beziehungsweise Beamtin oder Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin für eine relevante Körperschaft ausüben, mit der Ausübung eines Kreistagsmandats unvereinbar.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie sind wählbar, wenn

  • Sie wahlberechtigt sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • Sie seit mindestens drei Monaten in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben
  • Sie von der Wählbarkeit am Wahltag nicht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

hre Wählbarkeit wird folgendermaßen festgestellt:

  • Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
  • Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Ihre Wählbarkeitsbescheinigung ist spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Kreistagswahl vorzulegen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
  • jede selbst wahlberechtigte Person
  • Mindestalter für Wählbarkeit: 18 Jahre
  • am Wahltag mindestens 3 Monate im Kreis alleinige Wohnung, Hauptwohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt ohne Wohnung außerhalb des Kreises
  • Wählbarkeit darf nicht durch Richterspruch oder durch Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein
  • zuständig: Gemeinde, Gerichte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wählbarkeitsbescheinigung Anlage 13a Kommunalwahlordnung (KWahlO)