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Verzeichnis der Sachverständigen für die Land- und Forstwirtschaft Führung

Nordrhein-Westfalen 99078015105000, 99078015105000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078015105000, 99078015105000

Leistungsbezeichnung

Verzeichnis der Sachverständigen für die Land- und Forstwirtschaft Führung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Gutachten (Synonym), öffentlich bestellt (Synonym), Begutachtung (Synonym), Sachverständiger (Synonym), Gerichtsgutachten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Landwirtschaft (078)

Verrichtungskennung

Führung (105)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Näheres zum Verzeichnis der Sachverständigen für die Land- und Forstwirtschaft erfahren Sie hier.

Volltext

Die von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden in ihren jeweiligen Spezialgebieten im Hinblick auf ihre besondere Sachkunde überprüft. Voraussetzung für die Bestellung ist neben der persönlichen Integrität die Kombination aus überdurchschnittlicher Fachkenntnis und nachgewiesener praktischer Erfahrung. Außerdem müssen sie in der Lage sein, fachlich fundierte und nachvollziehbare Gutachten zu erstellen.

Die Sachverständigen unterliegen der Aufsicht der Kammer, sind nicht deren Mitarbeiter, sondern arbeiten selbständig, auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung. Gutachter für die Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei und des Umweltschutzes einschließlich des Gewässerschutzes werden in Nordrhein-Westfalen von der Landwirtschaftskammer bestellt.

Auftraggeber der landwirtschaftlichen Sachverständigen können sein: Privatpersonen, Unternehmen, Gerichte, Behörden, Versicherungen, Steuerberater, Kreditinstitute oder Rechtsanwälte. Wer einen Gutachter sucht, findet auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW eine Liste der von ihr bestellten Sachverständigen.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise der fachlichen Kenntnisse in Form von Gutachten und anderen aussagekräftigen Unterlagen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Veröffentlichung auf der Liste der Sachverständigen ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die Landwirtschaftskammer NRW.

Um ein Sachverständiger zu werden muss:
- eine besondere Sachkunde vorliegen
- die persönliche Eignung gegeben sein
- ein Antrag gestellt
- ein Fachgespräch absolviert
- und die Vereidigung nach positivem Bescheid des Antrags

erfolgt sein.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Antragstellung online im Wirtschafts-Service-Portal.NRW:
https://service.wirtschaft.nrw/antrag/sachverstaendige-land-forstwirtschaft-leistungsauswahl/

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen das Verzeichnis der Sachverständigen für die Land- und Forstwirtschaft kann kein Rechtsmittel eingelegt werden, weil kein Verwaltungsakt vorliegt.

Gegen die mangelnde Aufnahme in das Verzeichnis kann Leistungsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Gegen die Ablehnung des Antrags auf Bestellung als öffentlich bestellter Sachverständiger in NRW kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Kurztext

  • Verzeichnis der Sachverständigen für die Land- und Forstwirtschaft Führung
  • Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bestellt und vereidigt gemäß der „Sachverständigenordnung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigenden“ auf Antrag Sachverständige für bestimmte Sachgebiete und führt über diese eine öffentlich einsehbare Liste.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden