Verzeichnis der Sachverständigen für die Land- und Forstwirtschaft Führung
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Begriffe im Kontext
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
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Die von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden in ihren jeweiligen Spezialgebieten im Hinblick auf ihre besondere Sachkunde überprüft. Voraussetzung für die Bestellung ist neben der persönlichen Integrität die Kombination aus überdurchschnittlicher Fachkenntnis und nachgewiesener praktischer Erfahrung. Außerdem müssen sie in der Lage sein, fachlich fundierte und nachvollziehbare Gutachten zu erstellen.
Die Sachverständigen unterliegen der Aufsicht der Kammer, sind nicht deren Mitarbeiter, sondern arbeiten selbständig, auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung. Gutachter für die Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei und des Umweltschutzes einschließlich des Gewässerschutzes werden in Nordrhein-Westfalen von der Landwirtschaftskammer bestellt.
Auftraggeber der landwirtschaftlichen Sachverständigen können sein: Privatpersonen, Unternehmen, Gerichte, Behörden, Versicherungen, Steuerberater, Kreditinstitute oder Rechtsanwälte. Wer einen Gutachter sucht, findet auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW eine Liste der von ihr bestellten Sachverständigen.
Nachweise der fachlichen Kenntnisse in Form von Gutachten und anderen aussagekräftigen Unterlagen.
Voraussetzung für die Veröffentlichung auf der Liste der Sachverständigen ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die Landwirtschaftskammer NRW.
Um ein Sachverständiger zu werden muss:
- eine besondere Sachkunde vorliegen
- die persönliche Eignung gegeben sein
- ein Antrag gestellt
- ein Fachgespräch absolviert
- und die Vereidigung nach positivem Bescheid des Antrags
erfolgt sein.
Antragstellung online im Wirtschafts-Service-Portal.NRW:
https://service.wirtschaft.nrw/antrag/sachverstaendige-land-forstwirtschaft-leistungsauswahl/
Gegen das Verzeichnis der Sachverständigen für die Land- und Forstwirtschaft kann kein Rechtsmittel eingelegt werden, weil kein Verwaltungsakt vorliegt.
Gegen die mangelnde Aufnahme in das Verzeichnis kann Leistungsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Gegen die Ablehnung des Antrags auf Bestellung als öffentlich bestellter Sachverständiger in NRW kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
- Verzeichnis der Sachverständigen für die Land- und Forstwirtschaft Führung
- Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bestellt und vereidigt gemäß der „Sachverständigenordnung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigenden“ auf Antrag Sachverständige für bestimmte Sachgebiete und führt über diese eine öffentlich einsehbare Liste.