Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Förderung für Natur- und Artenschutz im Wald Bewilligung

Nordrhein-Westfalen 99400046017000, 99400046017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400046017000, 99400046017000

Leistungsbezeichnung

Förderung für Natur- und Artenschutz im Wald Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Förderung für Natur- und Artenschutz im Wald beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Naturschutz im Wald (Synonym), Förderung Naturschutz (Synonym), Förderung Artenschutz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie eine Förderung für Natur- oder Artenschutz im Wald erhalten möchten, so müssen Sie diese beantragen. Um eine Auszahlung zu erhalten, muss eine Bewilligung vorliegen.

Volltext

Das Land NRW und der Bund fördern verschiedene waldbauliche und ökologisch wertvolle Projekte im Wald und für den Wald mit öffentlichen Mitteln.

Ziel ist der nachhaltige Erhalt einheimischer Wälder mit ihrem gesamten Spektrum an typischen Arten, Lebensräumen und Strukturen zur Förderung und zum dauerhaften Erhalt der Biologischen Vielfalt unseres europäischen Naturerbes Wald.

Eine sehr wichtige Maßnahme für den Artenschutz im Wald ist der Erhalt von alten, starken, lebenden wie auch toten Bäumen, sogenannten Biotopbäumen. Viele Arten brauchen als Brut- und Nahrungsstätte alt- und totholzreiche Wälder.

Die rechtliche Grundlage ist § 10 Abs. 3 Landesforstgesetz. Demnach soll die Forstwirtschaft im Hinblick auf die Bedeutung des Waldes für die Umwelt, insbesondere für das Klima, die Reinhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung sowie seines volkswirtschaftlichen Nutzens sachkundig betreut, nachhaltig gefördert und durch Maßnahmen der Strukturverbesserung gestärkt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, bietet das Land NRW verschiedene Förderangebote:

  • Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald: Maßnahmen der naturgemäßen Waldbewirtschaftung, der forstlichen Infrastruktur, der Geschäftsführung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und der Erstaufforstung werden über die Förderrichtlinien Privat- und Körperschaftswald gefördert.

Der Waldbauernlotse informiert Sie über die verschiedenen Förderangebote und unterstützt sie mit vielen wichtigen Informationen bei der Antragstellung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald
    • Bei Betrieben über 30ha muss eine gültige Forsteinrichtung vorliegen
    • Maßnahmen dürfen nicht als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen und auch nicht für Ökopunkten angerechnet werden
    • Der Wald muss zu 50 % mit nicht heimische Baumarten bestockt sein bei Förderung des Waldumbaus (35 % in Schutzgebieten)
    • Bei der Durchführung des forstwirtschaftlichen Wegebaus sind die behördenverbindlichen Fachplanungen zu berücksichtigen (Wegebau)
    • Öffentlich-rechtliche Genehmigungen (insbesondere nach Wasser-, Naturschutz- oder Forstrecht), die für die Durchführung eines Projekts erforderlich sind, sind vor der Bewilligung vorzulegen, um negative Umweltwirkungen auszuschließen (Wegebau)

Kosten

Für die Beantragung der der Anteilfinanzierten Förderprogramme fallen keine Kosten an. Jedoch sind die forstlichen Maßnahmen welche durch Dienstleister erbracht werden sowie das eingesetzte Material kostenpflichtig, Kosten variieren stark nach der zu fördernden Maßnahme.

Verfahrensablauf

Bei der Abwicklung der verschiedenen Förderverfahren wird eine Verfahrensbegleitung durch forstliches Fachpersonal der Regionalforstämter oder forstlicher Dienstleister empfohlen.

Grundsätzlich ist das Verfahren wie folgt zu beschreiben

  1. Planung der Maßnahme durch Antragsteller oder Forstdienstleister
  2. Antragstellung
  3. Prüfung des Antrags durch Bewilligungsbehörde
  4. Bewilligung oder Rückmeldung zu ggf. fehlenden Unterlagen
  5. Umsetzung der Maßnahme
  6. Vorlage des Verwendungsnachweises zur Darstellung der Maßnahmenumsetzung
  7. Auszahlung der Fördermittel

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es ist beabsichtigt, dass alle Fördermaßnahmen online erfolgen sollen. Aktuell können nur Maßnahmen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald in Nordrhein-Westfalen online über https://www.wald.web.nrw.de/onlineantrag#login

beantragt werden.

https://www.wald-und-holz.nrw.de/

https://www.waldbauernlotse.de/

https://www.waldinfo.nrw.de/

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die nachhaltige Erhaltung einheimischer Wälder mit ihrem gesamten Spektrum an typischen Arten, Lebensräumen und Strukturen zur Förderung und zum dauerhaften Erhalt der Biologischen Vielfalt unseres europäischen Naturerbes Wald ist das Ziel der Förderung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald
    • Antragsformular
    • Berechnungsblatt für Alt- und Biotopbäume
    • Berechnungsblatt für Biotop- und Artenschutz
    • Einverständnis- / Verpflichtungserklärung des Flächeneigentümers
    • «De minimis» -Erklärung
    • «De minimis» -Merkblatt
    • Merkblatt KMU
    • Anlage zur kontrafaktischen Fallkonstellation
    • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
    • Formular zum vorzeitigen Mittelabruf (Förderung nach PKW-Richtlinie)