Förderung für Natur- und Artenschutz im Wald auszahlen
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Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
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Das Land NRW fördert durch Durchführung von Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes im Wald mit öffentlichen Mitteln. Im Fokus dabei steht die Unterstützung von Waldbesitzern.
Das Land NRW fördert durch Durchführung von Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes im Wald mit öffentlichen Mitteln. Im Fokus dabei steht die Unterstützung von Waldbesitzern.
Ziel ist Durchführung von Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes im Wald.
Eine sehr wichtige Maßnahme für den Artenschutz im Wald ist der Erhalt von alten, starken, lebenden wie auch toten Bäumen, sogenannten Biotopbäumen. Viele Arten brauchen als Brut- und Nahrungsstätte alt- und totholzreiche Wälder.
Zusätzlich können Sie sich bei den 14 in NRW regional zuständigen Regionalforstämter des Landesbetriebes Wald und Holz NRW und den jeweiligen Förstern vor Ort beraten lassen.
- Eigentumsnachweis
- Maßnahmenplan
- Anlage zur Beschreibung der Maßnahme
- Lagekarte im Maßstab 1:25000
- Maßnahmen dürfen nicht als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen und auch nicht für Ökopunkte angerechnet werden
Bei der Abwicklung des Förderverfahrens wird eine Verfahrensbegleitung durch forstliches Fachpersonal der Regionalforstämter oder forstlicher Dienstleister empfohlen.
Grundsätzlich ist das Verfahren wie folgt zu beschreiben
- Planung der Maßnahme durch Antragsteller oder Forstdienstleister
- Antragstellung
- Prüfung des Antrags durch Bewilligungsbehörde
- Bewilligung oder Rückmeldung zu ggf. fehlenden Unterlagen
- Umsetzung der Maßnahme
- Vorlage des Verwendungsnachweises zur Darstellung der Maßnahmenumsetzung
- Auszahlung der Fördermittel
Fristtyp: Durchführungsfrist
Dauer: max. ein Jahr
Fristtyp: Zweckbindungsfristen
Dauer: 10 bis 12 Jahre
Eine Zusammenstellung über weitere Aufgaben zur Zusammenarbeit zwischen Landschaftsbehörden und Forstbehörden bei der Wahrnehmung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege im Wald finden Sie im nachfolgenden PDF-Dokument:
- Leistungen der Forstverwaltung zur Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Wald
- Biotopschutz
- Artenschutz
- Beratung durch Forstämter, Försterinnen und Förster vor Beantragung empfohlen
- Teilnahmevoraussetzung:
- nur für Waldbesitzer, Pächter von Waldflächen oder forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
- Antragstellung Online über Wald.Web.nrw.de oder schriftlich beim örtlich zuständigen Regionalforstamt des Landesbetriebes Wald und Holz NRW
Detailinformationen verfügbar unter www.waldbauernlotse.de