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Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Sachsen-Anhalt 99108053001000, 99108053001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108053001000, 99108053001000

Leistungsbezeichnung

Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Führerschein (Synonym), Fahrerlaubnis für Mietwagen (Synonym), Fahrerlaubnis für Krankenwagen (Synonym), Fahrerlaubnis für Linienbus (Synonym), Fahrerlaubnis für Taxi (Synonym), Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.09.2018

Fachlich freigegeben durch

MLV

Handlungsgrundlage

§ 48 FeV

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (siehe auch: Personenverkehr - Genehmigungen)
 
Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben.
 
In jedem Fall müssen Sie die Beantragung persönlich vornehmen.

 

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
  • Führerschein
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist. Diese Gutachten werden erstellt durch die DEKRA e.V., den TÜV Nord und dem AMD in Magdeburg und sind ein Jahr gültig.
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse (gilt nur für Taxifahrer und Taxifahrerinnen)
  • Behördenführungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden