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Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen

Sachsen-Anhalt 99027002012001, 99027002012001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027002012001, 99027002012001

Leistungsbezeichnung

Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Personenstandsurkunde (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Geburt (027)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

bei Hausgeburten

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Nach der Geburt (1010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Teaser

Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.

Volltext

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärungen
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
    • Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
    • Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
  • Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde  und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden