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Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Sachsen-Anhalt 99063009006000, 99063009006000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063009006000, 99063009006000

Leistungsbezeichnung

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

genehmigungsbedürftig (Synonym), Errichtung (Synonym), Immissionsschutz (Synonym), Umwelteinwirkungen (Synonym), immissionsschutzrechtlich (Synonym), Genehmigung (Synonym), Anlage (Synonym), Betrieb (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Teaser

Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Volltext

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage

Kurztext

  • Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung
  • Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen, benötigen eine Genehmigung
  • betrifft auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen
  • zuständig: die für Sie zuständige Behörde

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt. In Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen, wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB). Genaue Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden