Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen

Sachsen-Anhalt 99147001060000, 99147001060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147001060000, 99147001060000

Leistungsbezeichnung

Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Versorgungswerk der Ingenieure (Synonym), Ingenieurkammer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Ingenieurwesen (147)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie möchten als Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin tätig sein? Erfahren Sie hier mehr über den Beruf und die Voraussetzungen. 

Volltext

Der "Beratende Ingenieur" ist eine geschützte Berufsbezeichnung und bescheinigt seinem Träger oder seiner Trägerin besondere Merkmale.

Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen planen, konstruieren, prüfen, beraten und begutachten, überwachen und koordinieren die Ausführung baulicher Anlagen.

Sie sind dabei weisungsunabhängig, frei von Produkt-, Handels- und Lieferinteressen und verpflichtet, die Interessen ihrer Auftraggeber und Auftraggeberinnen wahrzunehmen. Dieser Schwerpunkt unterscheidet sie von anderen Dienstleistern im Bauwesen.

Wenn Sie als Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin tätig sein wollen, müssen Sie die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen. Die Liste wird von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt.

Als Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin sind Sie automatisch auch Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
Beratende Ingenieure oder Beratende Ingenieurinnen  der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind dem Versorgungswerk für Ingenieure angeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung
  • Amtlich beglaubigte Kopie/Abschrift über die Verleihung des akademischen Grades
  • Amtlich beglaubigte Kopie/Abschrift des vollständigen Prüfungszeugnisses
  • Beruflicher Werdegang ab Ingenieurabschluss
  • Nachweis der 2-jährigen praktischen Tätigkeit als Ingenieur
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung 
  • Nachweis der Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit (z. B. Gesellschaftervertrag)

Voraussetzungen

  • Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt
  • Sie dürfen die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ tragen
  • Sie haben mindestens 2 Jahre Berufserfahrung unmittelbar vor der Antragstellung
  • Sie haben die Fort- und Weiterbildungen abgeschlossen
  • Sie sind unabhängig und eigenverantwortlich tätig

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Neben den beratenden Ingenieuren können auch bauvorlageberechtigte Ingenieure und Nachweisberechtigte für Standsicherheit, Sachverständige als Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt aufgenommen werden.

Auf den Internetseiten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt erhalten Sie umfassende Informationen dazu. Hier stehen Ihnen auch Anträge und Formulare zur Verfügung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden