Sonderpädagogischen Förderbedarf beantragen
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Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann und wünschen sich eine sonderpädagogische Förderung? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.
Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann bei Kindern und Jugendlichen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können, bestehen.
Liegt bei Ihrem Kind eine solche Beeinträchtigung, die nicht allein durch pädagogische Fördermaßnahmen ausgeglichen werden kann, vor, dann können Sie einen Antrag auf die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen.
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte sind:
- Lernen,
- Sprache,
- geistige Entwicklung,
- emotionale-soziale Entwicklung,
- körperlich-motorische Entwicklung,
- Hören,
- Sehen.
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Förderung kann auch bei Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Autismus oder langfristigen Erkrankungen bestehen.
- Stellungnahme der Eltern
- pädagogischer Bericht der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- wenn vorhanden: medizinische oder therapeutische Gutachten/Berichte
- Ihr Kind ist körperlich, geistig, seelisch oder in seinem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt, um ohne sonderpädagogische Unterstützung erfolgreich am Unterricht teilzunehmen.
Sie können vor Schulbeginn Ihres Kindes einen Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Vom 1. bis zum 6. Schuljahr können Sie und die jeweilige Schule einen Antrag stellen.
- Daraufhin wird ein Fördergutachten erstellt.
- Sie erhalten eine Beratung und Erklärung des Fördergutachtens mit entsprechenden Empfehlungen.
- Bescheid des Landesschulamtes
Bevor durch die Schule ein Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gestellt wird, dokumentiert die Schule in Förderplänen alle notwendigen Fördermaßnahmen, um Ihnen die Möglichkeiten einer bestmöglichen Förderung aufzuzeigen. Die vorgeschlagenen Fördermaßnahmen werden mit Ihnen abgestimmt und die Entwicklungen dokumentiert. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, wird ein Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf gestellt.
Ihr Kind ist körperlich, geistig, seelisch oder in seinem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt, um ohne sonderpädagogische Unterstützung erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, dann können Sie alleine oder mit der Schule einen Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen.
Bitte wenden Sie sich an den Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienst des Landesschulamtes.