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Sonderpädagogischen Förderbedarf beantragen

Sachsen-Anhalt 99088009037000, 99088009037000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088009037000, 99088009037000

Leistungsbezeichnung

Sonderpädagogischen Förderbedarf beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

sonderpädagogischer Förderbedarf (Synonym), Förderbedarf (Synonym), Förderschwerpunkte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.06.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann und wünschen sich eine sonderpädagogische Förderung? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.

Volltext

Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann bei Kindern und Jugendlichen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können, bestehen.

Liegt bei Ihrem Kind eine solche Beeinträchtigung, die nicht allein durch pädagogische Fördermaßnahmen ausgeglichen werden kann, vor, dann können Sie einen Antrag auf die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen.

Sonderpädagogische Förderschwerpunkte sind:

  1. Lernen,
  2. Sprache,
  3. geistige Entwicklung,
  4. emotionale-soziale Entwicklung,
  5. körperlich-motorische Entwicklung,
  6. Hören,
  7. Sehen.

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Förderung kann auch bei Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Autismus oder langfristigen Erkrankungen bestehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Stellungnahme der Eltern
  • pädagogischer Bericht der Schule oder der Kindertageseinrichtung
  • wenn vorhanden: medizinische oder therapeutische Gutachten/Berichte

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist körperlich, geistig, seelisch oder in seinem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt, um ohne sonderpädagogische Unterstützung erfolgreich am Unterricht teilzunehmen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie können vor Schulbeginn Ihres Kindes einen Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Vom 1. bis zum 6. Schuljahr können Sie und die jeweilige Schule einen Antrag stellen.

  • Daraufhin wird ein Fördergutachten erstellt.
  • Sie erhalten eine Beratung und Erklärung des Fördergutachtens mit entsprechenden Empfehlungen.
  • Bescheid des Landesschulamtes

Bearbeitungsdauer

Das Landesschulamt trifft bis zum 20. Mai des Jahres eine Entscheidung.

Frist

bis zum 10. Januar des Jahres

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bevor durch die Schule ein Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gestellt wird, dokumentiert die Schule in Förderplänen alle notwendigen Fördermaßnahmen, um Ihnen die Möglichkeiten einer bestmöglichen Förderung aufzuzeigen. Die vorgeschlagenen Fördermaßnahmen werden mit Ihnen abgestimmt und die Entwicklungen dokumentiert. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, wird ein Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf gestellt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Ihr Kind ist körperlich, geistig, seelisch oder in seinem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt, um ohne sonderpädagogische Unterstützung erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, dann können Sie alleine oder mit der Schule einen Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienst des Landesschulamtes.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden