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Nachteilsausgleich beantragen

Sachsen-Anhalt 99061034080000, 99061034080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061034080000, 99061034080000

Leistungsbezeichnung

Nachteilsausgleich beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Universität (Synonym), Hochschule (Synonym), Studierende (Synonym), Studenten (Synonym), Studentinnen (Synonym), Studieren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.08.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie haben eine Behinderung, die Sie bei Ihrem Studium beeinträchtigt? Informieren Sie sich hier über den Nachteilsausgleich.

Volltext

Ein Nachteilsausgleich soll Chancengleichheit für alle Studierenden schaffen. Dadurch werden Benachteiligungen kompensiert, die Sie aufgrund einer Behinderung oder Krankheit haben.

Sie können einen Nachteilsausgleich für folgende Bereiche des Studiums beantragen:

  • die Durchführung (zum Beispiel bei Vorlesungen)
  • Prüfungen und Leistungsnachweise

Der Nachteilsausgleich wird zwischen Ihnen und der Hochschule individuell vereinbart.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Beeinträchtigung

Voraussetzungen

Sie haben eine Behinderung oder leiden an einer chronischen Krankheit, die Sie beim Studium benachteiligt

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Nachteilsausgleich jederzeit bei Ihrer Hochschule stellen. Meist ist der Prüfungsausschuss zuständig.

Da der Nachteilsausgleich individuell vereinbart wird, sollten Sie bereits vor der Antragstellung ein Gespräch mit der Hochschule führen. In diesem Gespräch erläutern Sie, in welchen Bereichen Sie beeinträchtigt sind und in welcher Form ein Nachteilsausgleich erfolgen sollte.

Auch sollten Sie darauf achten, den Antrag vor einer Prüfung zu stellen. Ihr Antrag kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Das heißt auch, dass Sie eine Prüfung nicht anfechten können, wenn Sie den Antrag erst danach stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Sie können den Nachteilsausgleich aber nicht rückwirkend beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Nachteilsausgleich sorgt für eine Chancengleichheit zwischen den Studierenden. Studierende mit längerfristigen Beeinträchtigungen können den Nachteilsausgleich beantragen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Hochschule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Sie finden einen Antrag auf Nachteilsausgleich meist auf der Internetseite der jeweiligen Hochschule.