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Zulassung eines Fernlehrgangs beantragen

Sachsen-Anhalt 99131020007000, 99131020007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131020007000, 99131020007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung eines Fernlehrgangs beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fernstudium (Synonym), Fernuni (Synonym), Fernunterricht (Synonym), Fernlehrgang (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.11.2012

Fachlich freigegeben durch

Leiter der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Teaser

Sie möchten einen Fernlehrgang anbieten? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

Volltext

Alle Fernlehrgänge bedürfen einer staatlichen Zulassung bevor sie angeboten werden.

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) prüft Fernlehrgänge im Hinblick auf Eignung zur Erreichung der Lehrgangsziele sowie hinsichtlich der Einhaltung der verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften für die Vertragsgestaltung und die Teilnehmerinformationen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Handels-/ Vereinsregisterauszug
  • Lehrgangsplanung
  • Anmelde-/Vertragsvordrucke
  • Informationsmaterial für Teilnehmer
  • Prüfungsregelungen
  • Externe Vorgaben, z. B. staatliche Ausbildungsordnungen
  • Lehrmaterialaufstellung
  • Arbeitsmaterialien
  • Konzept zum Qualitätsmanagement

Voraussetzungen

Berufsbildende Fernlehrgänge müssen nach Inhalt, Dauer oder Ziel und nach der Art der Durchführung mit den Zielen der beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zur beruflichen Bildung übereinstimmen. Werbung und Information, Vertretertätigkeit sowie die Vertragsgestaltung müssen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes genügen.

Kosten

  • Zulassungsgebühr: 150 % vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950,00 Euro
  • bei Zulassung nach zunächst vorläufiger Zulassung: 200% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, deren Lehrgangsziel ausschließlich in der unselbständigen Ergänzung anderer, in sich abgeschlossener selbständiger Bildungsangebote besteht und die sich nur in Verbindung mit anderen Bildungsangeboten eignen. Bei diesen ergänzenden Fernlehrgängen muss die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Ihr Vertrieb ist der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Alle Fernlehrgänge bedürfen einer staatlichen Zulassung bevor sie angeboten werden.

Ansprechpunkt

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

Tel.: +49 221 921207-0

Fax.: +49 221 921207-20

poststelle@zfu.nrw.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden