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Änderungen beim Fernlehrgang melden

Sachsen-Anhalt 99131020007001, 99131020007001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131020007001, 99131020007001

Leistungsbezeichnung

Änderungen beim Fernlehrgang melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fernuni (Synonym), Fernstudium (Synonym), Fernlehrgang (Synonym), Fernunterricht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

Verrichtungsdetail

von wesentlichen Änderungen

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.11.2012

Fachlich freigegeben durch

Leiter der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Teaser

Sie haben Änderungen bei Ihrem Fernlehrgang vorgenommen? Diese müssen zugelassen werden.

Volltext

Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
  • Infomaterial für Teilnehmer
  • von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial

Voraussetzungen

Eine wesentliche Änderung bei einem Fernlehrgang ist eingetreten.

Kosten

Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Bis zu 3 Monaten

Frist

Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden. Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

Ansprechpunkt

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

Tel.: +49 221 921207-0

Fax.: +49 221 921207-20

E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden