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Marktwertfeststellung der Förderabgabe einsehen

Sachsen-Anhalt 99020047037000, 99020047037000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020047037000, 99020047037000

Leistungsbezeichnung

Marktwertfeststellung der Förderabgabe einsehen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Sole (Synonym), Bodenschatz (Synonym), Feldes- und Förderabgabeerklärung (Synonym), bergfrei (Synonym), Förderabgabevoranmeldung (Synonym), Quarz (Synonym), Gestein (Synonym), Salz (Synonym), Sand (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bodenschutz (020)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Die Mitteilung der festgestellten Marktwerte erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB.

Volltext

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) stellt den Marktwert für Bodenschätze fest und teilt Ihnen diesen ohne Begründung mit. Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben, stellt das LAGB den für die Förderabgabe zugrunde zu legenden Wert fest und teilt Ihnen diesen ohne Begründung mit.

Die Mitteilung erfolgt jeweils durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB. 

Erforderliche Unterlagen

Reichen Sie nachfolgende Angaben ein:

  • die für den vorausgegangenen Erhebungszeitraum marktwertbildenden Erlöse,
  • Mengen
  • Preise (Quotient aus Erlös (ohne Transportkosten, Umsatzsteuer und Rabatte) und Menge)

Voraussetzungen

Sie sind förderabgabepflichtig, wenn Sie Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung sind, sofern bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld gewonnen oder mitgewonnen werden.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Reichen Sie die erforderlichen Angaben jeweils bis zum 31.03. eines jeden Jahres beim LAGB ein:

  • die für den vorausgegangenen Erhebungszeitraum marktwertbildenden Erlöse,
  • Mengen
  • Preise (Quotient aus Erlös (ohne Transportkosten, Umsatzsteuer und Rabatte) und Menge)

Das LAGB stellt den Marktwert fest und veröffentlicht diesen auf der Internetseite des LAGB. 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden