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Anerkennung als Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau beantragen

Sachsen-Anhalt 99012050001000, 99012050001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012050001000, 99012050001000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung als Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Geotechnik (Synonym), Prüfsachverständige (Synonym), Erdbau (Synonym), Grundbau (Synonym), Sachverständiger (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.04.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

Teaser

Sie möchten als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau arbeiten? Dazu müssen Sie anerkannt werden.

Volltext

Als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau prüfen und bescheinigen Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund.

Wenn Sie in diesem Beruf arbeiten möchten, müssen Sie anerkannt werden. Diese Anerkennung müssen Sie beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen mit dem Antrag die Unterlagen gemäß § 4, 32 und 34 PPVO vorlegen.

Voraussetzungen

Sie müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen gemäß § 3, 4 und 32 der Verordnung über Prüfingenieure und Prüfsachverständige (PPVO) nachweisen.

Kosten

Die Gebühren hängen vom Verwaltungsaufwand ab.

Darüber hinaus müssen Sie Gebühren für das Fachgutachten im Voraus begleichen.

Verfahrensablauf

Den schriftlichen Antrag reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft dann anhand Ihrer eingereichten Unterlagen und den zu erfüllenden Voraussetzung, ob Sie anerkannt werden können. Dazu gehört auch die Erstellung eines Fachgutachtens. Im Anschluss erhalten Sie einen anerkennenden oder auch ablehnenden Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 3 Monate.

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare