Anerkennung als Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie möchten als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau arbeiten? Dazu müssen Sie anerkannt werden.
Als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau prüfen und bescheinigen Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund.
Wenn Sie in diesem Beruf arbeiten möchten, müssen Sie anerkannt werden. Diese Anerkennung müssen Sie beantragen.
Sie müssen mit dem Antrag die Unterlagen gemäß § 4, 32 und 34 PPVO vorlegen.
Sie müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen gemäß § 3, 4 und 32 der Verordnung über Prüfingenieure und Prüfsachverständige (PPVO) nachweisen.
Die Gebühren hängen vom Verwaltungsaufwand ab.
Darüber hinaus müssen Sie Gebühren für das Fachgutachten im Voraus begleichen.
Den schriftlichen Antrag reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft dann anhand Ihrer eingereichten Unterlagen und den zu erfüllenden Voraussetzung, ob Sie anerkannt werden können. Dazu gehört auch die Erstellung eines Fachgutachtens. Im Anschluss erhalten Sie einen anerkennenden oder auch ablehnenden Bescheid.
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.