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Anerkennung Ausländischer Schulabschlüsse beantragen

Sachsen-Anhalt 99088038016000, 99088038016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088038016000, 99088038016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung Ausländischer Schulabschlüsse beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Anerkennung Schulabschluss (Synonym), Gleichwertigkeit (Synonym), Zeugnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.08.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung

Teaser

Möchten Sie Ihren ausländischen Schulabschluss in Deutschland anerkennen lassen? Dann müssen Sie dafür einen entsprechenden Antrag stellen.

Volltext

Wenn Sie einen Schulabschluss im Ausland erworben haben, können Sie diesen anerkennen lassen. Bei der Anerkennung wird Ihr Schulabschluss einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Kopie Ihres Personaldokuments (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)
  • Meldebescheinigung
  • Beglaubigte Kopie Ihres Schulabschlusses oder Zeugnisses
  • Aufenthaltstitel oder
  • Nachweis, dass Sie Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin sind

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in SachsenAnhalt
  • Ihr ausländischer Schulabschluss muss alle Voraussetzungen des deutschen Schulabschlusses erfüllen.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesschulamt ein.
  • Das Landesschulamt prüft, ob Ihr Bildungsabschluss die Voraussetzungen eines deutschen Schulabschlusses erfüllen.
  • Nach der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung.

Bearbeitungsdauer

In der Regel so schnell wie möglich. Teilweise mehrere Monate.

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden