Anerkennung Ausländischer Schulabschlüsse beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Anerkennung Schulabschluss (Synonym), Gleichwertigkeit (Synonym), Zeugnis (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.08.2021
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung
- Grundsätze für den Hochschulzugang von Studienbewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischen Bildungsnachweisen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.01.1996 in der Fassung vom 11.10.2002)
- Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 in der jeweils gültigen Fassung)
Möchten Sie Ihren ausländischen Schulabschluss in Deutschland anerkennen lassen? Dann müssen Sie dafür einen entsprechenden Antrag stellen.
Wenn Sie einen Schulabschluss im Ausland erworben haben, können Sie diesen anerkennen lassen. Bei der Anerkennung wird Ihr Schulabschluss einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt.
- Antragsformular
- Kopie Ihres Personaldokuments (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)
- Meldebescheinigung
- Beglaubigte Kopie Ihres Schulabschlusses oder Zeugnisses
- Aufenthaltstitel oder
- Nachweis, dass Sie Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin sind
- Sie wohnen in SachsenAnhalt
- Ihr ausländischer Schulabschluss muss alle Voraussetzungen des deutschen Schulabschlusses erfüllen.
- Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesschulamt ein.
- Das Landesschulamt prüft, ob Ihr Bildungsabschluss die Voraussetzungen eines deutschen Schulabschlusses erfüllen.
- Nach der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung.