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Unternehmenszertifizierung für die Installation, Instandhaltung, Wartung, Reparatur, Außerbetriebnahme von Einrichtungen mit Kältemitteln beantragen

Sachsen-Anhalt 99031009030000, 99031009030000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031009030000, 99031009030000

Leistungsbezeichnung

Unternehmenszertifizierung für die Installation, Instandhaltung, Wartung, Reparatur, Außerbetriebnahme von Einrichtungen mit Kältemitteln beantragen

Leistungsbezeichnung II

Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Außerbetriebnahme (Synonym), Wärmepumpen (Synonym), ChemKlimaschutzV (Synonym), Reparatur (Synonym), Kälteanlagen (Synonym), Brandschutzeinrichtungen (Synonym), Klimaschutz (Synonym), Unternehmenszertifizierung (Synonym), natürliche Kältemittel (Synonym), Dichtheitskontrolle (Synonym), Fluorierte Treibhausgase (Synonym), Betriebszertifizierung (Synonym), Rückgewinnung (Synonym), F-Gase (Synonym), Schaltanlagen (Synonym), Treibhausgase (Synonym), Chemikalien-Klimaschutzverordnung (Synonym), Klimaanlagen (Synonym), Wartung (Synonym), Kältemittel (Synonym), Stilllegung (Synonym), Gase (Synonym), klimatauglich (Synonym), Zulassung reglementierter Berufe (Synonym), Instandhaltung (Synonym), alternative Kältemittel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Zertifizierung (030)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Ihr Unternehmen möchte Einrichtungen mit fluorierten, natürlichen oder alternativen Kältemitteln installieren, instandhalten, warten, reparieren oder außer Betrieb nehmen? Dann benötigen Sie ein Unternehmenszertifikat.

Volltext

Sie benötigen ein Unternehmenszertifikat nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, wenn Ihr Unternehmen folgende Einrichtungen installiert, instand hält, wartet, repariert oder außer Betrieb nimmt:

  • ortsfeste Kälteanlagen,
  • ortsfeste Klimaanlagen und Wärmepumpen,
  • ortsfeste Organic-Rankine-Kreisläufe,
  • Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern,
  • Kälteanlagen in leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons
  • Brandschutzeinrichtungen.

Die Tätigkeiten an diesen Einrichtungen dürfen Sie erst ausüben, wenn Ihr Betrieb zertifiziert ist. Eine Bescheinigung zur Zertifizierung des Betriebes wird Ihnen auf Antrag erteilt.

Hierzu müssen Sie als Unternehmen nachweisen, dass Sie

  • über ausreichend sachkundiges Personal und
  • über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Sachkundenachweis bzw. Zertifikat in Kopie für alle angegebenen sachkundigen Personen
  • Gewerbeanmeldung
  • Eintragung Handwerksrolle
  • Lieferscheine folgender Werkzeuge: Löteinrichtung, Absaugstation, Dichtheitsprüfgerät, Monteurhilfe 

Voraussetzungen

Ihr Unternehmen wird zertifiziert, wenn Sie nachweisen, dass Sie für die Tätigkeiten der Installation, Instandhaltung, Wartung, Reparatur und Außerbetriebnahme von Einrichtungen

  • ausreichend sachkundiges Personal beschäftigen und
  • das sachkundige  Personal Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren hat, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.

Die Sachkunde Ihres Personals weisen Sie bitte durch die entsprechenden Sachkundebescheinigungen (beziehungsweise Zertifikat) nach.

Dies gilt ebenso für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern.

Die Anzahl des erforderlichen sachkundigen Personals richtet sich nach dem jährlich zu erwartenden Tätigkeitsaufkommen.

Wenn Ihr Unternehmen als sogenannter EMAS-Betrieb im Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltprüfung (Eco-Management and Audit Scheme) eingetragen ist, gelten vereinfachte Bedingungen.

Kosten

Die Bemessung der Gebühr ist vom Zeitaufwand der Bearbeitung und folgenden Faktoren abhängig:

  • Standorte des Unternehmens
  • Sachkundiges Personal
  • Verwaltungsaufwand

Verfahrensablauf

Die Unternehmenszertifizierung erhalten Sie, wenn Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Anlagen beim Landesverwaltungsamt einreichen (per E-Mail oder Post). Die Unterlagen werden geprüft. Sollten die Unterlagen vollständig sein und sich keine Rückfragen ergeben, erhalten Sie das Zertifikat auf dem Postweg.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang Ihres Antrags.

Frist

Der Antrag auf Zertifizierung ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu stellen.

Weiterführende Informationen

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Betriebe, die ortsfeste Kälteanlagen; ortsfeste Klimaanlagen und Wärmepumpen; ortsfeste Organic-Rankine-Kreisläufe; Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern; Kälteanlagen in leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons sowie Brandschutzeinrichtungen installieren, instand halten, warten, reparieren oder außer Betrieb nehmen, benötigen vor Tätigkeitsaufnahme eine Zertifizierung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • Es macht keinen Unterschied, ob es sich um fluorierte, natürliche oder alternative Kältemittel handelt
  • Zertifikat dient zur Anerkennung als berechtigtes Unternehmen
  • Voraussetzung ist, dass das entsprechende Unternehmen über ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung bzw. Zertifikat gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügt

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat 402, Sachgebiet Chemikaliensicherheit.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat 402, Sachgebiet Chemikaliensicherheit.

Formulare

Mit dem Antrag können Sie Ihr Unternehmen zertifizieren lassen, um Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf ausüben zu dürfen.

Bitte unterschreiben Sie den Antrag handschriftlich.

Sie können den Antrag per Post, E-Mail oder Fax einreichen.