Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Zollverfahren für Einfuhren und Ausfuhren gemäß dem Zollkodex der Union
- Zölle und andere Steuern und Abgaben, die auf Einfuhren erhoben werden
- Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Die Industrie- und Handelskammern stellen für die Exportwirtschaft Ursprungszeugnisse und andere Handelsbescheinigungen aus.
In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie ggfs. die Vorlage weiterer, von der IHK bescheinigter Handelsdokumente. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprungsort einer Ware.
Als Exporteur können Sie die Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses oder die Bescheinigung eines Handelsdokuments, z.B. einer Handelsrechnung, bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen.
Anträge können Sie persönlich, per Post oder elektronisch beim Service-Center Ihrer IHK einreichen. Die Registrierung für das elektronische Verfahren bei der zuständigen IHK erfolgt durch Ihre E-Mailanfrage und Übermittlung eines Registrierungscodes.
Die IHK überprüft die Richtigkeit der Angaben und stellt das Dokument anschließend zeitnah aus. Für die Ausstellung bzw. die Bescheinigung fällt eine Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gebührenkatalog der jeweiligen IHK.
Nachweise über den Ursprung der Ware. Ursprungsnachweise können z.B. sein:
- Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
- Ursprungszeugnisse einer anderen IHK
- Ursprungszeugnisse Form A (aus Entwicklungsländern)
- Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EUR
- Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EUFreihandelsabkommen
- Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.
Hier finden Sie die Webanwendung für die elektronische Beantragung:
- Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
- In einigen Ländern sind bei der Wareneinfuhr Ursprungszeugnisse und ggfs. weitere Handelsdokumente vorzulegen
- In Deutschland stellen die IHKs Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen für Handelsdokumente für Exportunternehmen aus
- Die Gebühren für ein Ursprungszeugnis oder für die Bescheinigung von Handelsdokumenten richten sich nach der Gebührenordnung der einzelnen IHK am Standort des Unternehmens
- Die Gebühren bewegen sich in der Regel zwischen 5 und 25 Euro
- Die Ausstellung erfolgt zeitnah, im OnlineVerfahren in der Regel innerhalb von wenigen Minuten
- Zuständig: Industrie und Handelskammern
- Formularsatz „Ursprungszeugnis – Antrag auf Ausstellung / Original / Durchschrift“ oder OnlineFormular
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein