Zulassung zur Erweiterungs-/ Ergänzungsprüfung für Lehrämter beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Erweiterungsprüfung (Synonym), Ergänzungsprüfung (Synonym), Erste Staatsprüfungen für Lehrämter (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.04.2022
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung
Wenn Sie eine Erweiterungs- oder Ergänzungsprüfung für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.
Wenn Sie eine Erweiterungs- oder Ergänzungsprüfung für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.
- Sie haben ein Lehramtsstudium an der MartinLuther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik absolviert und
- Sie haben die Erste Staatsprüfung erfolgreich bestanden.
- Sie füllen den „Antrag auf Zulassung zur Erweiterungsprüfung“ bzw. den „Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung“ aus.
- Sie reichen den Antrag fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
- Bevor Sie den Antrag einreichen, sollten Sie prüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Zulassung die erforderlichen Leistungspunkte für das Fach nachweisen können.
Dieser Antrag ist zunächst eine Absichtserklärung und wird nur intern bearbeitet. Die eigentliche Zulassung erfolgt, wenn Sie zu den genannten Terminen persönlich erscheinen und die geforderten Unterlagen (aktuelle Immatrikulationsbescheinigung) einreichen.
- Zulassung zur Erweiterungs/ Ergänzungsprüfung für Lehrämter beantragen
- Zur eigentlichen Zulassung muss der Prüfling persönlich erscheinen und den Nachweis über die erforderlichen Leistungspunkte für das Fach und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein