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Adressänderung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

Sachsen-Anhalt 99058032011003, 99058032011003 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058032011003, 99058032011003

Leistungsbezeichnung

Adressänderung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Adressänderung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke (Synonym), zulassungspflichtiges Handwerk (Synonym), Änderungen (Synonym), Betriebsstätte (Synonym), Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke (Synonym), handwerksähnliches Gewerbe (Synonym), Handwerksrolleneintragung (Synonym), Handwerksregister (Synonym), Eintrag Handwerksrolle (Synonym), zulassungsfreies Handwerk (Synonym), Adressänderung (Synonym), Handwerksrolle (Synonym), Datenänderung (Synonym), Handwerkerverzeichnis (Synonym), Handwerkskammer (Synonym), HWK (Synonym), Adresse (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

der Adresse einer Betriebsstätte

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

Teaser

Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Volltext

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten. 
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: 
Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte 

  • bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen lassen
  • und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
     

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Betrieb: 
    • Betriebsnummer 
    • Betriebsname 
    • Datum des Inkrafttretens der Adressänderung
  • Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte:
    • Kontaktdaten 
    • Adresse der Betriebsstätten
       

Voraussetzungen

Die Adresse Ihrer Betriebsstätte oder einer Ihrer Betriebsstätten hat sich geändert.

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Daten der Handwerksregister – Änderung der Adresse einer Betriebsstätte 
  • Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden mit ihren Betriebsstätten in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. 
  • Die Handwerksrolle und das Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden von den regional zuständigen Handwerkskammern geführt.
  • Ändern sich Adressen registrierter Betriebsstätten, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen, um die gespeicherten Registerdaten aktuell zu halten. 
  • zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt

Hinweis: Wenn die neue Adresse einer Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, muss die Betriebsstätte 

  • aus dem aktuellen Register gelöscht
  • und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eingetragen werden
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden