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Hundebiss/-vorfall melden

Sachsen-Anhalt 99089022176000, 99089022176000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089022176000, 99089022176000

Leistungsbezeichnung

Hundebiss/-vorfall melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Listenhund (Synonym), Vorfallshund (Synonym), Hundegesetz (Synonym), Biss (Synonym), Kampfbereitschaft (Synonym), Bissigkeit (Synonym), Jagen (Synonym), hetzen (Synonym), Verkehrsunfall (Synonym), Anspringen in gefahrdrohender Weise (Synonym), gefährliche Hunde (Synonym), Hundeverordnung (Synonym), Beißvorfall (Synonym), Raufen von Hunden (Synonym), Wildtiere (Synonym), gebissen (Synonym), Gefährdung von Menschen (Synonym), Kampfhund (Synonym), Haustiere (Synonym), Aggressivität beim Hund (Synonym), plötzliches Losreißen (Synonym), Angriffslust (Synonym), Hunde (Synonym), Vermutungshund (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Verfolgung (176)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)
  • Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt

Teaser

Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Hunde sind unverzüglich entweder die Polizei (110) oder die Integrierten Regionalleitstellen (112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.

Volltext

Wenn ein Hund gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährdet, insbesondere Menschen, andere Tiere oder die Verkehrssicherheit, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Integrierten Regionalleitstellen unter der Rufnummer 112 informieren.

Diese Einrichtungen werden gegebenenfalls die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.

Bei einem Hundebiss/-vorfall ist wie folgt zu unterscheiden:

  • Der Hund wurde selbst attackiert.
  • Ein Mensch oder Tier wurde von einem Hund gebissen.
  • Ein Mensch wurde in gefahrdrohender Weise angesprungen.
  • Ein Hund hat unkontrolliert andere Tiere gehetzt, gerissen oder gejagt.
     

In allen Fällen müssen Sie den Hundebiss, - angriff beziehungsweise -vorfall bei den zuständigen Ordnungsämtern oder Polizei anzeigen.

Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund. Zudem werden Zeugen gehört, um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.

Erforderliche Unterlagen

Wenn möglich:

  • Beschreiben Sie den Tathergang.
  • Benennen Sie Zeit und Ort des Vorfalls.
  • Beschreiben beziehungsweise benennen Sie den Hund.
  • Benennen Sie Zeugen.
  • Legen Sie, wenn vorhanden, Fotos zum Tathergang und den Verletzungen bei (Menschen dürfen nicht fotografiert werden).
  • Legen Sie vorliegende ärztliche Atteste und/oder Gutachten vor,

Legen Sie vorliegende tierärztliche Bescheinigungen oder Rechnungen über Verletzungen eines gebissenen Tieres beziehungsweise Hundes vor.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
  • Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
  • Mitteilung über die bekannten Angaben zum Hund (zum Beispiel Steuernummer, Transpondernummer, Rasse) sowie Angaben zu dem Hundehalter (falls bekannt)
  • Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
  • Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
  • Sofern das Ordnungsamt nicht erreichbar ist und von dem Hund eine aktuelle Gefahr ausgeht, ist die Polizei zu informieren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bitte machen Sie Ihre Anzeige so schnell wie möglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Angriff durch Hunde Verfolgung
  • bei Hundebiss/-vorfällen und sonstigen Gefährdungen durch Hunde umgehend Anzeige bei dem Ordnungsamt der Kommune erstatten
  • bei gegenwärtiger Gefahr, bitte umgehend die Polizei oder Rettungsleitstellen informieren. Wählen Sie im Notfall bitte die Notrufnummer 110.
  • Zuständig: örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) der Gemeinden bzw. kreisfreien Städte und bei gegenwärtiger Gefahr die Polizei

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) der Gemeinden beziehungsweise kreisfreien Städte oder bei Gefahr die Polizei.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Anzeige beziehungsweise Mitteilung des Sachverhaltes kann formlos erfolgen (schriftlich, per E-Mail, mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Behörde). Gegebenenfalls können Sie auch Anzeigenformulare bei der zuständigen Ordnungsbehörde in Anspruch nehmen.

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