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Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

Sachsen-Anhalt 99063001006003, 99063001006003 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063001006003, 99063001006003

Leistungsbezeichnung

Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Modernisierung (Synonym), Erzeugung von Strom (Synonym), Erneuerbare Energien (Synonym), Änderung einer Anlage (Synonym), Stromerzeugung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

Verrichtungsdetail

im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)

Teaser

Wenn Sie beabsichtigen an einer genehmigungsbedürftigen Anlage Änderungen vorzunehmen, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

Volltext

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?

Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden. Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.

Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen und
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen).

Voraussetzungen

Die Änderungsgenehmigung wird erteilt, wenn:

  • sichergestellt ist, dass die sich aus den Voraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Bundesimmissionsschutzverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden und
  • andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.

Eine Genehmigung für Windenergieanlagen im Rahmen von Repowering darf auch nicht versagt werden, wenn nach der Modernisierung nicht alle Immissionsrichtwerte der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm eingehalten werden, aber

  • der Immissionsbeitrag der Windenergieanlage nach der Modernisierung niedriger ist als der Immissionsbeitrag der durch sie ersetzten Windenergieanlagen und
  • die Windenergieanlage dem Stand der Technik entspricht.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Änderungsgenehmigung für die Repowering-Maßnahme. Den Antrag können Sie elektronisch oder schriftlich stellen.

Dem Antrag fügen Sie die zur Beurteilung des Sachverhalts erforderliche Unterlagen bei.

Nach Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Behörde, ob die Änderungen die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Nach abschließender Beurteilung durch die zuständige Behörde erhalten Sie die Entscheidung in Form eines Bescheides.

Bearbeitungsdauer

3 Stunde(n)
Die Bearbeitungsdauer beginnt ab Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen.

Frist

Vor der Durchführung der Änderungen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
  • Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage modernisieren möchten, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, brauchen Sie für dieses Vorhaben eine Genehmigung, wenn und soweit
    • durch diese Änderungen nachteilige Auswirkungen im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage hervorgerufen werden und
    • diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungsbedürftigen Anlagen erheblich sein können.
  • Antrag: EliA oder schriftlich

Ansprechpunkt

Landesverwaltungsamt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden