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Zulassung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen

Sachsen-Anhalt 99129047007000, 99129047007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129047007000, 99129047007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Schmutzwasser (Synonym), Schmutzwassereinleitung (Synonym), Industrielles Abwasser (Synonym), Mischwassereinleitung (Synonym), Einleitung (Synonym), Gewerbliches Abwasser (Synonym), Mischwasserkanalisation (Synonym), Wasserhaushaltsgesetz (Synonym), Indirekteinleitung (Synonym), Klärwerk (Synonym), Genehmigung (Synonym), Trennsysteme (Synonym), Kläranlage (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 58 IV i. V. m § 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Teaser

Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Bis zur Erteilung der Genehmigung kann die Behörde zulassen, dass Sie das Abwasser schon vorher einleiten dürfen.

Volltext

Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf vorzeitigen Beginn zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
  • gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse am vorzeitigen Beginn begründen

Voraussetzungen

Die Zulassung wird erteilt, wenn

  • bereits ein Genehmigungsantrag gestellt wurde,
  • mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
  • an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht,
  • und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen vorzeitiger Beginn Zulassung
  • auf Antrag kann mit dem Einleiten von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage schon vor Erteilung der Genehmigung begonnen werden
  • eine Genehmigung muss bereits beantragt sein
  • es muss mit einer Genehmigung der Einleitung gerechnet werden können
  • es muss ein öffentliches oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin bestehen
  • der Antragsteller oder die Antragstellerin muss sich verpflichten, im Falle der Nichtgenehmigung, Schäden zu ersetzen und den früheren Zustand wiederherzustellen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden