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Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

Sachsen-Anhalt 99012072020002, 99012072020002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012072020002, 99012072020002

Leistungsbezeichnung

Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Teilbaugenehmigung (Synonym), Bauantrag (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Verlängerung (Synonym), Bauen (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Änderung (Synonym), Gebäude (Synonym), bauliche Anlage (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

der Teilgenehmigung

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie können die Verlängerung Ihrer Teilbaugenehmigung zur Änderung von Anlagen beantragen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Volltext

Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. 

Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
 

Erforderliche Unterlagen

Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

Voraussetzungen

Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.

Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. 
 

Kosten

Die Gebühren betragen mindestens 50 €.

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab: 

  • Kosten der Bauausführung
  • Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung
     

Verfahrensablauf

  • Die Verlängerung einer Teilbaugenehmigung beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich
  • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
  • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Teil-baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. 
  • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauauf-sichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu    einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu be-heben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen
  • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid. 
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist.
  • Die Teilbaugenehmigung kann maximal um 1 Jahr verlängert werden. 
     

Hinweise

Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Rechtsbehelf

Sie haben die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Kurztext

  • Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage
  • Antrag während der Laufzeit der Teilbaugenehmigung
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein