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Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Sachsen-Anhalt 99012071020002, 99012071020002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012071020002, 99012071020002

Leistungsbezeichnung

Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauantrag (Synonym), Bauen (Synonym), Teilbaugenehmigung (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Verlängerung (Synonym), Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Nutzungsänderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

der Teilgenehmigung

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Sie können die Verlängerung Ihrer Teilbaugenehmigung zur Nutzungsänderung von Anlagen beantragen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Volltext

Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. 
Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
 

Erforderliche Unterlagen

Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

Voraussetzungen

Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.

Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. 
 

Kosten

Gebühren mindestens 50 €

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Kosten der Bauausführung
  • Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung

Verfahrensablauf

Schreiben Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Teilbaugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. 
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu    einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
Leisten Sie die Vorauszahlung.
Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen.

Sie erhalten dann die Verlängerung der Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid. Zahlen Sie die Gebühren.
 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist.
  • Die Teilbaugenehmigung kann maximal um 1 Jahr verlängert werden.
     

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Kurztext

  • Antrag auf Verlängerung einer Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage
  • Antrag während der Laufzeit der Teilbaugenehmigung
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein