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Verlängerung des Vorbescheids beantragen

Sachsen-Anhalt 99012068020000, 99012068020000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012068020000, 99012068020000

Leistungsbezeichnung

Verlängerung des Vorbescheids beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Vorbescheid (Synonym), Verlängerung (Synonym), bauliche Anlage (Synonym), Voranfrage (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Bauvorbescheid (Synonym), Gebäude (Synonym), Bauen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Volltext

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Vorbescheides beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Vorbescheid um maximal ein Jahr verlängern.

Erforderliche Unterlagen

Vorbescheid (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke)

Voraussetzungen

  • gültiger Vorbescheid (Vorbescheid gilt 3 Jahre)
  • Einhaltung der Verlängerungsfrist von 3 Jahren seit Ausstellung des Vorbescheides
  • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert

Kosten

Gebühr: 50€ - 1.875€
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab: - Aufwand für die Prüfung des Vorbescheides - Erwartete Kosten der Bauausführung
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides stellen Sie im Online-Verfahren oder schriftlich.

Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:

Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Vorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.

Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Leisten Sie die Vorauszahlung.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.

Sie erhalten dann die Verlängerung des Vorbescheids sowie einen Gebührenbescheid.

Zahlen Sie die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit des Vorbescheides. Diese beträgt 3 Jahre.
  • Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr möglich.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Vorbescheid Verlängerung
  • Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides
  • Antrag während der Laufzeit eines Vorbescheides
  • Antrag auf Verlängerung per Onlineservice oder in Textform
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden