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Baubeginn anzeigen

Sachsen-Anhalt 99012081261000, 99012081261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012081261000, 99012081261000

Leistungsbezeichnung

Baubeginn anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Baubeginn (Synonym), Baustart (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Beginn der Bauausführung (Synonym), Genehmigungspflichtige Bauvorhaben (Synonym), Wiederaufnahme von Bauvorhaben (Synonym), Unterbrechung von Bauvorhaben (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Baubeginnsanzeige (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Teaser

Bevor Sie mit der Bauausführung beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Volltext

Bevor Sie mit einem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen, müssen Sie dies anzeigen. Diese Baubeginnsanzeige können Sie schriftlich oder online einreichen.

Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben und nun wiederaufnehmen möchten.

Wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.

Erforderliche Unterlagen

Baubeginnsanzeige (digital oder schriftlich)

Voraussetzungen

Sie haben eine Teilbaugenehmigung, Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Reichen Sie die Baubeginnsanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Sie können die Baubeginnsanzeige online oder schriftlich einreichen.

Beachten Sie die Fristen.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn Ihres Bauvorhabens gegeben sind.

Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.

Sie können innerhalb von 3 Monaten ab dem angezeigten Baubeginn mit den Bauarbeiten beginnen. Wenn die Bauaufsichtsbehörde andere Anweisungen gibt, müssen Sie diese beachten .

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: 1 Woche(n)
Mindestens eine Woche vor Baubeginn Das gilt auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben.

Hinweise

Wenn Sie die Baubeginnsanzeige nicht oder nicht rechtzeitig einreichen, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und Sie danneventuell eine Geldstrafe zahlen.Die Genehmigung, Bauvorlagen und bautechnische Nachweise müssen ab Baubeginn auf der Baustelle vorliegen .

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige des Baubeginns Entgegennahme 
  • Baubeginn eine Woche vorher anzeigen
  • Baubeginn nach mehr als dreimonatiger Unterbrechung von Bauvorhaben anzeigen
  • Baubeginn bei Wiederaufnahme von Bauvorhaben anzeigen
  • zuständig: Untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formular vorhanden: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

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