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Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

Sachsen-Anhalt 99012072006001, 99012072006001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012072006001, 99012072006001

Leistungsbezeichnung

Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauvorhaben (Synonym), Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Bauen (Synonym), Gebäude (Synonym), Hausbau (Synonym), Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Synonym), bauliche Anlage (Synonym), Bauantrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

Verrichtungsdetail

im vereinfachten Verfahren

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Teaser

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Volltext

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen.

In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls bestimmen, ob Sie ein reduziertes Prüfprogramm in Anspruch nehmen wollen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bauantrag (per Onlineservice oder Formular),
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster,
  • Lageplan,
  • Bauzeichnungen,
  • Baubeschreibung.

Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis,
  • Brandschutznachweis,
  • Angaben über die gesicherte Erschließung.

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Voraussetzungen

  • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
  • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen

Kosten

mindestens 50 €

Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Baugenehmigung
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

Verfahrensablauf

Eine Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.

Zahlen Sie die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

Ihr Antrag ist grundsätzlich automatisch genehmigt, wenn Sie nach 3 Monaten keinen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde erhalten haben.

Frist

Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten.

Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen.

Sie können die Baugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.

Hinweise

Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Änderung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor einem Verwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt

Kurztext

  • Änderung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren
  • Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
  • für die Änderung aller nicht verfahrensfreien und nicht genehmigungsfreien baulichen Anlagen
  • Antrag per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke notwendig
  • je nach Vorhaben kann ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser notwendig sein
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden