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Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Sachsen-Anhalt 99063014006000, 99063014006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063014006000, 99063014006000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Betrieb einer Anlage (Synonym), genehmigungsbedürftige Anlage (Synonym), Immissionsschutz (Synonym), Anlage (Synonym), Genehmigung einer Anlage (Synonym), vereinfachtes Verfahren (Synonym), Errichtung einer Anlage (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Teaser

Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.

Volltext

Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.

Erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
  • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Vor Errichtung der Anlage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage

Kurztext

  • Vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung
  • Genehmigung für Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs in einem vereinfachten Verfahren beantragen
  • zuständig: die für Sie zuständige Behörde

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt. In Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen, wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB). Genaue Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden