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Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Sachsen-Anhalt 99063016006000, 99063016006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063016006000, 99063016006000

Leistungsbezeichnung

Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Errichtung vor Genehmigungserteilung (Synonym), Innerhalb Genehmigungsverfahren (Synonym), Zulassung vorzeitigen Beginns (Synonym), Vorläufige Errichtung Anlage (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)

Teaser

In einem Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung von genehmigungsbedürftigen Anlagen, können Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag zum vorzeitigen Beginn der Errichtung einer Anlage stellen.

Volltext

Wenn Sie die Zulassung zur vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage begehren, müssen Sie nachweisen, dass:

1. mit einer Entscheidung zu Ihren Gunsten gerechnet werden kann,

2. ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn ihres Vorhabens besteht und

3. Sie sich verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Die Zulassung kann jederzeit widerrufen werden. Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden oder unter dem Vorbehalt nachträglicher Auflagen erteilt werden. Die zuständige Behörde kann die Leistung einer Sicherheit verlangen, soweit dies erforderlich ist, um die Erfüllung ihrer Pflichten als Antragssteller oder Antragstellerin zu sichern.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen und
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen).

Voraussetzungen

  • Aus denen von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten müssen die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können.
  • Zudem muss aus Ihrem Antrag ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
  • Des Weiteren müssen Sie sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie eine Zulassung zum vorzeitigen Beginn der Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage erhalten möchten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag vorab an die zuständige Behörde stellen.
  • Dem Antrag fügen Sie die zur Prüfung der Voraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und die begründete Standortwahl bei sowie Nachweise für die Notwendigkeit des vorzeitigen Beginns.
  • Die zuständige Behörde entscheidet über die Zulassung zum vorzeitigen Beginn.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung oder Ablehnung der Zulassung.
  • Im Falle der Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.

Bearbeitungsdauer

3 - 7 Monat(e)
Das Zulassungsverfahren ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens, daher gelten auch die entsprechenden Bearbeitungsfristen (mit Verlängerungsoption von drei Monaten).

Frist

Der Antrag ist vor Beginn der Errichtung der Anlage zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

In einem Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung bei wesentlicher Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage kann die Genehmigungsbehörde unter gewissen Voraussetzungen (nach § 16 Absatz 1 BImSchG) auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen.

Eine Voraussetzung dafür ist, dass mit der Änderung eine Pflicht erfüllt wird, die sich aus diesem Gesetz oder aus einer zu diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnung ergibt.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung
    • In einem Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung soll die Genehmigungsbehörde auf Antrag vorläufig zulassen, dass bereits vor Erteilung der Genehmigung mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, begonnen wird
  • Antrag mit dem Fachverfahren ELiA oder schriftlich

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt. In Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen, wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB). Genaue Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden