Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Inhalt
Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Begriffe im Kontext
Behinderungsgerechte Einrichtung (Synonym), Erhalt Ausbildungsplatz (Synonym), Schaffung Arbeitsplatz (Synonym), Behinderungsgerechte Beschäftigung (Synonym), schwerbehinderte Menschen (Synonym), Arbeitsplatzausstattung (Synonym), Schaffung Ausbildungsplatz (Synonym), Zuschüsse (Synonym), Gleichstellung (Synonym), Menschen mit Behinderung (Synonym), Begleitende Hilfe (Synonym), Sicherung Ausbildungsplatz (Synonym), Leistungen Inklusionsamt (Synonym), Schwerbehinderung (Synonym), Förderung (Synonym), Arbeitsassistenz (Synonym), Behinderungsgerechter Ausbildungsplatz (Synonym), Leistungen für Arbeitgebende (Synonym), Leistungen für Schwerbehinderte (Synonym), Finanzielle Zuschüsse (Synonym), Behinderungsgerechter Arbeitsplatz (Synonym), Geldleistungen (Synonym), Leistungen Integrationsamt (Synonym), Berufsförderung (Synonym), Hilfe und Förderung (Synonym), Eingliederung (Synonym), Hilfe für Menschen (Synonym), Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Synonym), Teilhabe am Arbeitsleben (Synonym), Erhalt Arbeitsplatz (Synonym), Arbeitsförderung (Synonym), Beantragung von Leistungen (Synonym), Sicherung Arbeitsplatz (Synonym), Technische Arbeitshilfen (Synonym), Leistungen an Arbeitgebende (Synonym), Inklusion (Synonym)
- Gleichbehandlung (Vorschriften zum Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz, über gleiche Entlohnung für Männer und Frauen und über gleiche Entlohnung für Beschäftigte mit befristeten oder unbefristeten Arbeitsverträgen)
- Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
- Jobsuche und Arbeitslosigkeit (1040300)
- Finanzierungs- und Förderberatung (2060100)
- Personal einstellen (2030200)
Fachlich freigegeben am
30.05.2023
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.
Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?
Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
- Sie beantragen finanzielle Leistungen.
Sie können die folgenden Leistungen beantragen:
- Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss)
- Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
- Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
- sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen
Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.
Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.
- Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung
- Unternehmen können folgende Leistungen beantragen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Angestellte oder Auszubildende:
- Beratung
- finanzielle Unterstützung
- Leistungen an Unternehmen dienen
- zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
- zuständige Stelle legt Förderart und -umfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest
- tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles
- zuständig: Sozialbehörde, Integrations- oder Inklusionsamt