Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

Sachsen-Anhalt 99128008021000, 99128008021000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128008021000, 99128008021000

Leistungsbezeichnung

Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

Leistungsbezeichnung II

Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wählerin (Synonym), Bundestagswahl (Synonym), verpflichten (Synonym), Kommunalwahl (Synonym), Landtagswahl (Synonym), Wahl (Synonym), Europawahl (Synonym), Wahlhelfer (Synonym), Verpflichtung (Synonym), Wahlhelferin (Synonym), Wähler (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

Verrichtungskennung

Verpflichtung (021)

SDG Informationsbereiche

  • Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

Volltext

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
 

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie sind wahlberechtigt,
  • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
  • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html

Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters

https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wahlhelfer Verpflichtung
  • Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin ist ein Ehrenamt, zu dem jede wahlberechtigte Person verpflichtet ist
  • Ablehnung nur aus wichtigem Grund möglich
  • Pflichten: unparteiische Ausübung, Verschwiegenheit
  • Keine Gesichtsverhüllung
  • Gemeindebehörden können von anderen Behörden folgende Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift; die betroffenen Personen werden hierüber informiert
  • zuständig: Wahlamt

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Wahlamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden