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Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten beantragen

Sachsen-Anhalt 99018141007000, 99018141007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018141007000, 99018141007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Zulassung Staatsexamen Psychologischer Psychotherapeut (Synonym), Psychologischer Psychotherapeut (Synonym), Staatsexamen Psychologischer Psychotherapeut (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie abschließen wollen, müssen Sie eine staatliche Prüfung absolvieren. Näheres erfahren Sie hier.  

Volltext

Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. 

Erforderliche Unterlagen

Folgende Nachweise sind zu erbringen:

  • Geburtsurkunde  
  • ggf. Heiratsurkunde  
  • Nachweis über die bestandene Prüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung sowie Diplomurkunde (jeweils im Original und einer Kopie) 
  • Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen nach § 1 Abs. 3 und 4 PsychThAPrV (Muster nach Anlage 2 der APrV) im Original sowie ggf. Anrechnungsbescheinigungen des Landesprüfungsamtes. 
  • mindestens zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6 PsychThAPrV, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden (jeweils in vierfacher Ausfertigung; ein Original mit drei Kopien) 
  • Anrechnungsbescheid nach § 5 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz über eine andere abgeschlossene Ausbildung (soweit zutreffend) 
  • Kopie des Ausbildungsvertrages 

Voraussetzungen

  • An der Staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie an einer Voll oder Teilzeitausbildung bei einem der zugelassenen Institute teilgenommen haben. 

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Zur staatlichen Prüfung als Psychologischer Psychotherapeut müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesprüfungsamt ein 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt jährlich eine Frühjahrs- und eine Herbstprüfung. Für die Frühjahrsprüfung ist der Antrag bis spätestens 10.01., für die Herbstprüfung bis spätestens 10.06. einzureichen.

Weiterführende Informationen

§5 der Versicherungsvermittlerverordnung führt die als Alternative zur Sachkundeprüfung anerkannten Abschlüsse auf:  

§5 Versicherungsvermittlerverordnung  

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder 

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Staatliche psychotherapeutische Prüfung Zulassung 
  • Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein 
  • Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut
  • Zuständige Stelle: Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland

Ansprechpunkt

Landesverwaltungsamt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden