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Meldebehörde, Anmeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)

Sachsen 99115005011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005011000

Leistungsbezeichnung

Meldebehörde, Anmeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)

Leistungsbezeichnung II

Meldebehörde, Anmeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 23a Bundesmeldegesetz (BMG) – elektronische Anmeldung
  • § 17 BMG – Anmeldung, Abmeldung
  • § 19 BMG– Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 23 BMG – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
  • § 24 BMG – Datenerhebung, Meldebestätigung
  • § 54 BMG – Bußgeldvorschriften

Teaser

Ziehen Sie in Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde innerhalb von zwei Wochen Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung).

Volltext

Ziehen Sie in Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde innerhalb von zwei Wochen Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung).

Tipp: Nehmen Sie Ihren Personalausweis mit, um ihn bei der Ummeldung in Ihrer Gemeinde aktualisieren zu lassen. Eine Aktualisierung des Reisepasses ist nicht nötig, da im Pass der Wohnort, aber keine Anschrift eingetragen ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, wenn die oder der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
    • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers bzw. Ihrer Wohnungsgeberin über Ihren Einzug

Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Sie müssen diesen persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person damit beauftragen.

  • Einen Vordruck erhalten Sie online in Amt24 (soweit von der zuständigen Stelle angeboten) oder in Papierform bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
  • Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck der Meldebehörde die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
  • Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden. Es können bis zu vier Personen gleichzeitig darauf eingetragen werden, bei mehr Personen muss ein weiterer Meldeschein benutzt werden.
  • Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
  • Wenn Ihre Gemeinde für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie sich auch über diesen Zugang anmelden. Sie benötigen dazu:
    • einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion
    • ein De-Mail-Konto oder
    • eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000 geahndet werden kann.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden