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Aufnahme eines minderjährigen Kindes in Adoptionspflege

Sachsen 99013003000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013003000000

Leistungsbezeichnung

Aufnahme eines minderjährigen Kindes in Adoptionspflege

Leistungsbezeichnung II

Aufnahme eines minderjährigen Kindes in Adoptionspflege

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Die Adoptionspflege ist eine Art Zwischenstufe auf dem Weg zur Adoption und dient der Annäherung von Kind und Annehmenden und der Integration in die Familie. Sie beginnt mit dem Tag, an dem Sie als künftige Adoptiveltern das Kind bei sich aufnehmen und endet, wenn das Familiengericht die Adoption ausspricht und der Beschluss rechtskräftig wird.

Volltext

Die Adoptionspflege ist eine Art Zwischenstufe auf dem Weg zur Adoption und dient der Annäherung von Kind und Annehmenden und der Integration in die Familie. Sie beginnt mit dem Tag, an dem Sie als künftige Adoptiveltern das Kind bei sich aufnehmen und endet, wenn das Familiengericht die Adoption ausspricht und der Beschluss rechtskräftig wird.

Die Adoptionspflege ist gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel ist von einem Jahr auszugehen. Je nach Alter des Kindes kann sich die Adoptionspflegezeit verlängern.

Erforderliche Unterlagen

Sind bei der zuständigen Stelle zu erfragen.

Voraussetzungen

  • Sie sind nach Prüfung der Adoptionsvermittlungsstelle als Adoptiveltern geeignet.
  • Nach Meinung der Adoptionsvermittlungsstelle (und unter Umständen der leiblichen Eltern) sind Sie die am ehesten geeigneten Adoptiveltern für das jeweilige Kind.
  • Sie haben die Absicht, das Kind zu adoptieren. Die Zeit der Adoptionspflege ist keine unverbindliche Probezeit.
  • Es ist zu erwarten, dass ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie sich erfolgreich bei der Adoptionsvermittlungsstelle beworben haben, erhalten Sie einen Vorschlag mit allen bekannten Informationen über das Kind und seine Herkunftsfamilie. Sie können sich dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Kind kennenlernen wollen.
  • Wenn Sie das Kind kennenlernen möchten, organisiert die Vermittlungsstelle erste Kontakte unter Begleitung der Adoptionsfachkraft. Dann beginnt die Phase des gegenseitigen Kennenlernens.
  • Zeichnet sich ab, dass die Kontaktanbahnung gelingt, können Sie das Kind anschließend mit dem Ziel der Adoption bei sich aufnehmen. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Adoptionspflege.
  • Die gesetzliche Vertretung des Kindes liegt in dieser Zeit in der Regel beim Jugendamt. Auch während dieser Phase berät und betreut Sie die Adoptionsvermittlungsstelle in allen Fragen, die das Kind betreffen.
  • Sobald die elterlichen Einwilligungen beim Familiengericht eingegangen sind und das Kind mit dem Ziel der Adoption in Ihrem Haushalt lebt, sind Sie vorrangig unterhaltspflichtig.
  • Im Laufe der Adoptionspflegezeit können Sie einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim Familiengericht einreichen. Wenn das Kind älter als 14 Jahre ist, muss es zusätzlich selbst in die Adoption einwilligen. Für ein Kind unter 14 Jahren erteilt sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung.
  • Nach Ablauf der Adoptionspflegezeit entscheidet das Gericht über den Adoptionsantrag.

Hinweis: Bereits in der Adoptionspflegezeit können Sie

  • das Kind bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern,
  • Kindergeld und Elternzeit beantragen und
  • renten- und steuerrechtliche Auswirkungen für sich in Anspruch nehmen.

Bearbeitungsdauer

Die tatsächliche Dauer der Adoptionspflege hängt vom Einzelfall ab. Sie orientiert sich unter anderem am Alter des Kindes.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden