Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Vereinssatzung, Änderungsmitteilung an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Sachsen 99119004060005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99119004060005

Leistungsbezeichnung

Vereinssatzung, Änderungsmitteilung an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Leistungsbezeichnung II

Vereinssatzung, Änderungsmitteilung an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
  • § 138 Absatz 1 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

Teaser

Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor und handelt es sich dabei um Änderungen, die für die steuerliche Erfassung Ihres Vereins bedeutend sind, so müssen Sie diese Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung innerhalb von einem Monat mitteilen.

Volltext

Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor und handelt es sich dabei um Änderungen, die für die steuerliche Erfassung Ihres Vereins bedeutend sind, so müssen Sie diese Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung innerhalb von einem Monat mitteilen.

Dem Finanzamt müssen Sie Änderungen der Vereinssatzung spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.

Angezeigt werden müssen:

  • Erwerb der Rechtsfähigkeit eines Vereins
  • Veränderungen des Vereinsvorstandes
  • Verlegung des Vereinssitzes oder der Geschäftsleitung
  • Änderung der Rechtsform (zum Beispiel die Umwandlung in eine GmbH)
  • Vereinsauflösung
  • Eröffnung eines gewerblichen Betriebs (zum Beispiel einer Vereinsgaststätte)

Erforderliche Unterlagen

Falls gefordert:

  • Beschluss über die Satzungsänderung oder
  • Protokoll der Mitgliederversammlung, bei der die Satzungsänderung beschlossen wurde

Voraussetzungen

Eine Satzungsänderung muss vorliegen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Teilen Sie der Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Änderungen der Vereinssatzung in einem formlosen Schreiben mit.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Meldung: innerhalb eines Monats nach der Satzungsänderung

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheresim Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden