Verein beim Finanzamt anmelden
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
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- § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
- § 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten
- § 93 AO – Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
- § 97 AO – Vorlage von Urkunden
Wenn Sie einen Verein gründen, sind Sie verpflichtet, ihn beim Finanzamt anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.
Wenn Sie einen Verein gründen, sind Sie verpflichtet, ihn beim Finanzamt anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.
- Vereinssatzung
- Gründungsprotokoll
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Nachweis der Eintragung im Vereinsregister
Gegebenenfalls fordert das Finanzamt Unterlagen nach.
Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein. Dazu gehören:
- Wahl des Vorstands
- Einigung über die Vereinssatzung
- Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist