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Verkehrserziehung und -aufklärung, Projektförderung beantragen

Sachsen 99105017000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99105017000000

Leistungsbezeichnung

Verkehrserziehung und -aufklärung, Projektförderung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Verkehrserziehung und -aufklärung, Projektförderung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Förderung unterstützt Maßnahmen und Projekte der Verkehrserziehung und -aufklärung im Freistaat Sachsen zur Hebung der Verkehrssicherheit.

Volltext

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Gemeinsamen Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit (RL VEA), Nr. 07990

Die Förderung unterstützt Maßnahmen und Projekte der Verkehrserziehung und -aufklärung im Freistaat Sachsen zur Hebung der Verkehrssicherheit.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

A: Landesweite Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung

  • im vorschulischen Bereich
  • im schulischen Bereich
  • in der Erwachsenenaufklärung

B: Regionale Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung sowie Beschaffung und Einrichtung von Jugend- und Kindergartenverkehrsschulen

  • stationäre Jugendverkehrsschulen
  • mobile Jugendverkehrsschulen
  • mobile Kindergartenverkehrsschulen

Konditionen

Art der Förderung
Projektförderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)

A: Verkehrserziehung / -aufklärung (landesweit)

Höhe
bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

B: Verkehrserziehung / -aufklärung, Jugend- und Kindergartenverkehrsschulen (regional)

Höhe

bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Höchstbeträge

  • stationäre Jugendverkehrsschulen: EUR 65.000
  • mobile Jugendverkehrsschulen: EUR 50.000
  • mobile Kindergartenverkehrsschulen: EUR 25.000

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderungen.

 

Ansprechstelle

für landesweite Projekte (Fördergegenstand A):

–> Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

für regionale Projekte (Fördergegenstand B):

–> Landespräventionsrat Sachsen

 

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (Formulare & Online-Dienste)
  • eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen
  • ein Finanzierungsplan mit Darlegung der Ausgaben sowie der beabsichtigten Finanzierung

Für die Beschaffung und Bestückung einer Einrichtung (Kategorie B), zusätzlich:

  • eine Stellungnahme der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, dass ein örtlicher Bedarf besteht und das Vorhaben den Mindestanforderungen entspricht
  • bei Einrichtungen, die durch örtliche Verkehrswachten beschafft werden: eine Stellungnahme der Landesverkehrswacht Sachsen e. V.
  • ein Auslastungskonzept für stationäre Jugendverkehrsschulen
  • im Falle von Baumaßnahmen zusätzlich: Formular nach Muster 5 zu § 44 VwV-SäHO und einen Bauplan einschließlich einer Baubeschreibung und einem Bauzeitplan

Falls erforderlich, können die zuständigen Stellen weitere Unterlagen verlangen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

freie Träger und gemeinnützige Verbände, die laut Satzung Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchführen

Weitere Voraussetzungen – Verkehrsschulen

Die Förderung der Einrichtung von Verkehrsschulen setzt einen nachgewiesenen Bedarf entsprechend den Vorgaben der Förderrichtlinie voraus. Die Mindestanforderungen an stationäre und mobile Jugendverkehrsschulen sowie mobile Kindergartenverkehrsschulen legt die Förderrichtlinie in Anlage 5 bis 7 fest (siehe –> Rechtsgrundlage).

Kosten

  • Verfahrenskosten: keine
  • gegebenenfalls Kosten für Gutachten und Bauplanungen

Verfahrensablauf

  • Die Förderung beantragen Sie bitte schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und reichen Sie diese mit dem Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, ob und in welcher Höhe Ihr Vorhaben gefördert werden kann.

Auszahlung / Verwendungsnachweis

  • Rufen Sie die bewilligten Mittel mit dem Auszahlungsantrag ab.
  • Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes reichen Sie den Verwendungsnachweis ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

für Maßnahmen nach Kategorie A:

  • bis 30.11. des Vorjahres

für Maßnahmen nach Kategorie B:

  • Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung bis 30.11. des Vorjahres
  • Einrichtung von Verkehrsschulen bis spätestens 28.02. des laufenden Jahres

Achtung! Eine Zuwendung erfolgt grundsätzlich nur, wenn noch nicht mit der Durchführung der Maßnahme begonnen wurde. Möchten Sie eine Maßnahme oder ein Projekt vorzeitig beginnen, beantragen Sie dies bitte entsprechend.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden